Braucht es Mindeststrafen für Erwachsene, die Kindern gegenüber physische oder psychische Gewalt anwenden? Jetzt bitte nicht falsch verstehen: Hier soll nicht die „gesunde Watschen“ legitimiert werden! Warum dieser Gesetzesentwurf dennoch aufregt:
Zwischenruf in eigener Sache:
Liebe Leute!
Willkommen am Familienblog "Muttis Nähkästchen"
Für alle, die uns noch nicht kennen: Hier plaudern Birgit und Christine aus dem Nähkästchen und schreiben über das (Über-)Leben mit Kindern.
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Gewalt an Kindern ist strafbar. Allerdings obliegt es dem Ermessen des Richters bzw. der Richterin, ob Strafwürdigkeit überhaupt vorliegt und wenn ja: in welchem Ausmaß. Darum gab es im Jahr 2012 die Diskussion zu einer unumgänglichen Mindeststrafe. Man ist versucht, sofort unisono mit der vorschnell aufkochenden Volksseele zu rufen: Recht so! Denn jede Form von Gewalt ist abzulehnen!
Aaaaber, sooo einfach ist die Sache nicht!
Wie sich in einem überraschend offenen und ehrlichen Gespräch unter Müttern unlängst herauskristallisierte: Ganz sooo unverständlich ist es nicht, wenn Eltern die Nerven verlieren. Auch ich hab hier schon gebeichtet: Gute Mütter schreien nicht! Ich schon. Und wie bitte definiert sich psychische Gewalt? 1 x anbrüllen macht 75 Euro – mindestens? Auch Elfriede Hammerl schreibt im Profil – und das möchte ich hier auszugsweise im Original zitieren, weil es so treffend formuliert ist:
Na?
Jene Mütter oder Väter, die hier nicht mindestens einmal still und heimlich genickt haben und/oder angesichts dieser exemplarischen Situationen nicht selbst schon einmal an ihre Belastungsgrenzen gestoßen sind (was nicht automatisch heißt, dass auch Gewalt angewendet wurde!), mögen sich bitte bei mir melden. Von euch könnten wir „Durchschnittsbezugspersonen“ noch einiges lernen.
Auch ein dort zitierter renommierter Strafrechtsexperte meint:
„Angemessener und verhältnismäßiger Opferschutz ist das nicht, faire und wirksame Sanktionierung der Täter noch weniger. Muss doch trotz aller Ächtung jeder Form von Gewalt in der gesellschaftlichen Realität davon ausgegangen werden, dass es nach wie vor nicht wenige Erwachsene gibt, die im Umgang mit Kindern in Überforderungssituationen geraten und unangemessen bis hilflos reagieren.“
Liebe Frau Hammerl, Sie haben das wirklich (wieder einmal) hervorragend auf den Punkt gebracht. Denn wie sie schon ganz zu Beginn schreiben: „Überforderten Eltern Strafen anzudrohen heißt, nur Symptome zu bekämpfen.“
Wer Erwachsenen die Gewaltanwendung abgewöhnen will, muss Hilfe anbieten!
Und da hab ich ein paar Tipps parat:
- Eltern, ihr seid nicht allein! Praktische Hilfe nach der Geburt
- Hilfe, mein Kind macht Probleme in der Schule! Von Beratungslehrern und Schulpsychologen
Quelle: profil.at
Foto: miguel ugalde, sxc
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