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Inhaltsverzeichnis
- Was ist eine Reisevollmacht für Kinder?
- Wann sollte dein Kind eine Reisevollmacht dabeihaben?
- Empfehlung oder Pflicht: Was gilt wirklich?
- Diese Angaben gehören in die Reisevollmacht
- Wer muss die Vollmacht unterschreiben?
- Welche zusätzlichen Dokumente gehören ins Gepäck?
- Muss die Reisevollmacht beglaubigt werden?
- Deutsch, Englisch oder Landessprache?
- Auch Fluglinien und Reiseunternehmen haben eigene Regeln
- So bereitest du dein alleinreisendes Kind vor
- Häufige Fehler bei der Reisevollmacht
- Reisevollmacht vorbereiten: So gehst du vor
- Checkliste für die letzte Kontrolle
- Wenig Papier, deutlich weniger Stress

Der Koffer ist gepackt, das Ticket liegt bereit und die Vorfreude steigt. Vielleicht fährt dein Kind zum ersten Mal allein zu einem Sprachkurs. Möglicherweise geht es mit den Großeltern in den Urlaub, mit einer befreundeten Familie über die Grenze oder mit nur einem Elternteil auf Reisen. In all diesen Fällen stellt sich früher oder später die Frage: Braucht mein Kind eine Reisevollmacht?
Eine pauschale Antwort für alle Länder und jede Familienkonstellation gibt es leider nicht. Je nach Reiseziel, Transitland, Verkehrsmittel und Obsorgesituation gelten unterschiedliche Anforderungen. Trotzdem ist eine schriftliche Einverständniserklärung fast immer sinnvoll. Sie kann Rückfragen an der Grenze schneller klären und im entscheidenden Moment nachweisen, dass die Reise mit Zustimmung der obsorgeberechtigten Personen stattfindet.
Wichtig: Prüft vor jeder Auslandsreise die aktuellen Bestimmungen des Ziel- und aller Transitländer.
Was ist eine Reisevollmacht für Kinder?
Eine Reisevollmacht, häufig auch Einverständniserklärung genannt, ist ein schriftliches Dokument. Darin bestätigen die obsorgeberechtigten Personen, dass ein minderjähriges Kind allein, mit nur einem Elternteil oder mit einer anderen Begleitperson reisen darf. Das Dokument ergänzt den Reisepass oder Personalausweis, ersetzt ihn aber nicht.
Kinder benötigen für Auslandsreisen grundsätzlich ein eigenes gültiges Reisedokument. Welche Dokumente für das jeweilige Land vorgeschrieben sind, hängt unter anderem von der Staatsangehörigkeit und dem Reiseziel ab.
Die Reisevollmacht soll vor allem nachvollziehbar machen, wer die Reise erlaubt hat, mit wem das Kind unterwegs ist und für welchen Zeitraum die Zustimmung gilt. Grenz- und Sicherheitsbehörden können dadurch leichter ausschließen, dass ein Kind ohne Zustimmung einer obsorgeberechtigten Person ins Ausland gebracht wird.
Das Auswärtige Amt erklärt dazu, dass eine formlose Einverständniserklärung die Arbeit der Grenzpolizei bei der Verhinderung einer möglichen Kindesentziehung oder eines unerlaubten Entfernens aus dem Einflussbereich der Erziehungsberechtigten erleichtert.
Wann sollte dein Kind eine Reisevollmacht dabeihaben?
Eine Einverständniserklärung ist besonders wichtig, wenn nicht alle obsorgeberechtigten Personen gemeinsam mit dem Kind reisen. Das betrifft deutlich mehr Situationen als den klassischen Urlaub eines alleinreisenden Teenagers.
Eine Reisevollmacht solltest du vorbereiten, wenn dein minderjähriges Kind:
- ohne Eltern oder andere obsorgeberechtigte Personen reist,
- mit den Großeltern, anderen Verwandten oder einer befreundeten Familie unterwegs ist,
- an einer betreuten Sprachreise, einem Feriencamp oder einer Gruppenreise teilnimmt,
- mit nur einem Elternteil ins Ausland fährt,
- gemeinsam mit volljährigen Geschwistern reist,
- mit einem Verein, einer Schule oder einer Jugendgruppe über die Grenze fährt.
Auch bei kurzen Fahrten in ein Nachbarland kann eine Vollmacht sinnvoll sein. Offene Grenzen innerhalb des Schengenraums bedeuten nämlich nicht, dass Kontrollen vollständig ausgeschlossen sind! Zudem können Fluglinien, Busunternehmen, Bahngesellschaften oder Reiseveranstaltende eigene Bedingungen für minderjährige Reisende festlegen.
Der ÖAMTC empfiehlt deshalb, eine schriftliche Einverständniserklärung mitzuführen, egal ob das Kind allein, mit einem Elternteil oder mit anderen Personen reist. Welche Unterlagen tatsächlich vorgeschrieben sind, richtet sich jedoch nach dem jeweiligen Land. Insbesondere Albanien, Mazedonien und Griechenland haben hier strenge Vorschriften.
Empfehlung oder Pflicht: Was gilt wirklich?
Im Internet liest man häufig, eine Reisevollmacht sei für jedes Land zwingend erforderlich. Ganz so einfach ist es nicht. Einige Länder verlangen ausdrücklich eine Vollmacht, teilweise sogar mit beglaubigter Unterschrift. Andere Staaten schreiben kein bestimmtes Formular vor, empfehlen aber einen Nachweis über die Zustimmung der obsorgeberechtigten Personen.
Auch die Behörden des Abreise-, Ziel- und Transitlandes können unterschiedliche Anforderungen stellen. Deshalb hilft euch eine allgemeine Aussage wie „Innerhalb der EU braucht man das nicht“ genauso wenig wie die Behauptung, überall sei zwingend eine notarielle Vollmacht notwendig.
Das Auswärtige Amt empfiehlt für Minderjährige, die ohne ihre Eltern oder nur mit einem Elternteil reisen, neben dem erforderlichen Ausweisdokument eine formlose Einverständniserklärung. Besonders bei unterschiedlichen Familiennamen sollten außerdem eine Kopie der Geburtsurkunde und Kopien der Ausweisdatenseiten der obsorgeberechtigten Personen mitgeführt werden. Ob eine Beglaubigung erforderlich ist, hängt vom Recht des jeweiligen Ziellandes ab. Achtet dabei bitte insbesondere auf die Vorschriften in Albanien, Mazedonien und Griechenland.
Für österreichische Familien bietet die Länder-Info des ÖAMTC einen praktischen ersten Überblick. Verbindliche Informationen bekommt ihr bei den zuständigen Botschaften oder Konsulaten sowie über die aktuellen Reiseinformationen des österreichischen Außenministeriums.
Diese Angaben gehören in die Reisevollmacht
Eine Reisevollmacht muss vor allem eindeutig und überprüfbar sein. Unklare Formulierungen oder fehlende Kontaktdaten können bei einer Kontrolle zusätzliche Fragen auslösen.
Das Auswärtige Amt empfiehlt insbesondere Angaben zur minderjährigen Person, zu den obsorgeberechtigten Personen, zur Erreichbarkeit, zur Reiseroute und zu einer eventuellen volljährigen Begleitperson.
In einer gut ausgefüllten Reisevollmacht sollten daher folgende Informationen stehen:
- vollständiger Name und Geburtsdatum des Kindes,
- Geburtsort und Staatsangehörigkeit, sofern das Formular diese Angaben vorsieht,
- Nummer und Gültigkeitsdauer des Reisepasses oder Personalausweises,
- vollständige Namen der obsorgeberechtigten Personen,
- deren Adressen und Telefonnummern,
- Angaben zu einer Begleitperson,
- Reiseziel und möglichst auch die Transitländer,
- Reisezeitraum mit Abreise- und Rückreisedatum,
- Zweck der Reise,
- Ort und Datum der Ausstellung,
- Unterschriften der erforderlichen obsorgeberechtigten Personen.
Formuliert den Zeitraum möglichst konkret. Eine Erklärung wie „Unser Kind darf im Sommer mit der Großmutter verreisen“ lässt unnötig viel Interpretationsspielraum. Besser sind genaue Daten, die geplante Route und die vollständigen Personalien der Begleitperson.
Die Unterschrift auf der Vollmacht sollte mit jener auf der beigefügten Ausweiskopie übereinstimmen. Außerdem empfiehlt es sich, gut lesbare Kopien zu verwenden und die Unterlagen nicht erst am Abend vor der Abreise zusammenzusuchen.
Tipp: Der ÖAMTC bietet mehrschprachige Vollmachtsvorlagen, in denen auch mehrere Kinder in einem Dokument eingetragen werden können. So muss bei Bedarf nur ein Dokument beglaubigt werden.
Wer muss die Vollmacht unterschreiben?
Wer unterschreiben muss, hängt von der Obsorgesituation und der Art der Reise ab.
Reist das Kind allein oder mit einer Person, die nicht obsorgeberechtigt ist, empfiehlt der ÖAMTC grundsätzlich die Unterschrift beider Elternteile beziehungsweise aller obsorgeberechtigten Personen. Dazu zählen beispielsweise Reisen mit Großeltern, Verwandten, befreundeten Familien oder volljährigen Geschwistern.
Fährt nur ein Elternteil mit dem Kind, sollte die nicht mitreisende obsorgeberechtigte Person die Einverständniserklärung unterschreiben. Besonders wichtig kann dieser Nachweis sein, wenn das Kind und der begleitende Elternteil unterschiedliche Familiennamen tragen.
Bei alleiniger Obsorge ist die Unterschrift des anderen Elternteils nach österreichischem Recht laut ÖAMTC nicht notwendig (und in vielen Fällen auch gar nicht möglich). Stattdessen sollte ein Nachweis über die alleinige Obsorge mitgeführt werden. Das kann etwa ein Gerichtsbeschluss oder in entsprechenden Fällen eine Sterbeurkunde sein. Je nach Reiseland kann zusätzlich eine Übersetzung erforderlich sein.
Auch hier gilt: Die Behörden des Ziellandes können andere oder zusätzliche Nachweise verlangen.
Welche zusätzlichen Dokumente gehören ins Gepäck?
Eine Reisevollmacht allein reicht bei einer Kontrolle möglicherweise nicht aus. Sie wirkt überzeugender, wenn die darin enthaltenen Angaben durch weitere Dokumente nachvollziehbar sind. Der ÖAMTC empfiehlt abhängig von der Reisesituation zusätzlich Kopien der Ausweise der unterschreibenden Elternteile beziehungsweise obsorgeberechtigten Personen sowie eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes.
Besonders sinnvoll sind:
- das gültige Reisedokument des Kindes im Original,
- die ausgefüllte Reisevollmacht,
- Ausweiskopien der unterschreibenden Personen,
- eine Kopie der Geburtsurkunde,
- gegebenenfalls ein Nachweis über die alleinige Obsorge,
- gegebenenfalls eine gerichtliche Entscheidung oder Sterbeurkunde,
- Kontaktdaten der Familie und der Unterkunft,
- Versicherungsunterlagen und Daten der Auslandskrankenversicherung.
Bei Namensunterschieden schafft die Geburtsurkunde eine nachvollziehbare Verbindung zwischen Kind und Elternteil. Trägt das Kind beispielsweise den Familiennamen des anderen Elternteils, kann eine zusätzliche Kopie viele Rückfragen vermeiden.
Sie besonders achten sollten:
| Szenario | Notwendige Dokumente | Zusätzliche Empfehlung |
| Kind reist alleine | Vollmacht unterschrieben von beiden Elternteilen** Passkopie beider Elternteile Kopie der Geburtsurkunde des Kindes | Prüfen, ob Kind alleine reisen darf Prüfen, ob Beglaubigung notwendig ist Prüfen, ob weitere Dokumente benötigt werden |
| Kind reist mit nur einem Elternteil | Vollmacht des nicht mitreisenden Elternteils Passkopie des nicht mitreisenden Elternteils Kopie der Geburtsurkunde des Kindes | Prüfen, ob Beglaubigung notwendig ist Prüfen, ob weitere Dokumente benötigt werden |
| Kind reist mit einer Begleitperson, die nicht Elternteil ist | Vollmacht unterschrieben von beiden Elternteilen** Passkopie beider Elternteile Kopie der Geburtsurkunde des Kindes | Prüfen, ob Beglaubigung notwendig ist Prüfen, ob weitere Dokumente benötigt werden |
Bewahrt die Dokumente am besten gemeinsam in einer festen, wasserabweisenden Hülle auf. Zusätzlich könnt ihr Kopien verschlüsselt digital speichern. Das Original des Reisepasses gehört natürlich nicht in einen ungeschützten Cloud-Ordner.
Muss die Reisevollmacht beglaubigt werden?
Eine einfache Unterschrift genügt nicht in jedem Land. Manche Staaten verlangen eine amtliche oder notarielle Beglaubigung, darunter u.a. Albanien, Nordmazedonien und Griechenland! Teilweise kann zusätzlich eine Apostille oder eine Übersetzung vorgeschrieben sein.
Ob eine in Österreich oder Deutschland vorgenommene Beglaubigung im Zielland anerkannt wird, richtet sich nach dem dort geltenden Recht. Das Auswärtige Amt empfiehlt daher, sich für verbindliche Auskünfte an die zuständige Auslandsvertretung des Ziellandes zu wenden.
Plant für diesen Schritt ausreichend Zeit ein. Eine kurzfristige Beglaubigung kann zusätzliche Wege und Kosten verursachen. Außerdem müsst ihr prüfen, ob auch die Transitländer besondere Anforderungen stellen.
Deutsch, Englisch oder Landessprache?
Eine deutschsprachige Vollmacht hilft wenig, wenn die kontrollierende Person sie nicht verstehen kann. Der ÖAMTC empfiehlt deshalb eine Fassung auf Englisch oder in der Sprache des Ziel- und Transitlandes. Dafür stellt der Club mehrsprachige Vorlagen zur Verfügung. Diese Muster sind allerdings keine amtlichen Dokumente, sondern Empfehlungen. (Download hier: ÖAMTC)
Bei einer Reise durch mehrere Länder kann eine mehrsprachige Vorlage besonders praktisch sein. Führt die Autofahrt beispielsweise durch zwei Transitländer, sollte das Dokument auch dort verständlich sein.
In Staaten mit besonders strengen Vorgaben kann eine professionelle oder beglaubigte Übersetzung erforderlich sein. Eine automatisch übersetzte Vollmacht aus dem Internet erfüllt solche Anforderungen nicht unbedingt.
Auch Fluglinien und Reiseunternehmen haben eigene Regeln
Die Einreisebestimmungen des Ziellandes sind nur ein Teil der Vorbereitung. Fluggesellschaften, Bahnunternehmen, Buslinien und Reiseveranstaltende können eigene Altersgrenzen und Betreuungsvorschriften festlegen.
Einige Fluglinien bieten einen Betreuungsservice für alleinreisende Minderjährige an. Je nach Alter ist dieser Service freiwillig, verpflichtend oder gar nicht verfügbar. Häufig müssen die abholende und die bringende Person vorab namentlich angegeben werden. Außerdem können zusätzliche Formulare und Gebühren anfallen.
Kläre deshalb vor der Buchung: Darf dein Kind in seinem Alter allein reisen? Muss ein Betreuungsservice gebucht werden? Welche Dokumente verlangt das Verkehrsunternehmen? Wer darf das Kind am Zielort abholen? Gibt es besondere Regeln bei Umstiegen oder Codeshare-Flügen?
So bereitest du dein alleinreisendes Kind vor
Eine Reisevollmacht löst nicht jede mögliche Situation. Gerade bei der ersten Reise ohne Eltern hilft es, den Ablauf gemeinsam zu besprechen.
Dein Kind sollte wissen, wo sich die Dokumentenmappe befindet und warum es diese Unterlagen dabeihat. Erkläre außerdem, dass es die Vollmacht nur Mitarbeitenden des Verkehrsunternehmens oder zuständigen Behörden zeigen soll. Persönliche Dokumente sollten nicht unbeaufsichtigt liegen bleiben.
Speichert wichtige Telefonnummern nicht ausschließlich im Smartphone. Ein leerer Akku, ein Defekt oder ein verlorenes Gerät reichen aus, damit die Kontakte plötzlich nicht mehr verfügbar sind. Eine kleine Karte mit den Nummern der Eltern, der Begleitpersonen, der Unterkunft und einer Notfallkontaktperson passt in jedes Portemonnaie.
Besprecht auch, was dein Kind bei Verspätungen, verpassten Anschlüssen oder einer Änderung des Reiseplans tun soll. Vereinbart feste Zeitpunkte für kurze Rückmeldungen, ohne die Reise durch ständige Kontrollanrufe zu belasten.
Eine ausführliche Packliste findet ihr außerdem im Beitrag Packliste für alleinreisende Minderjährige hier am Blog. Dort geht es neben Reisedokumenten auch um Notfallnummern, Versicherungsnachweise, Reiseapotheke und praktische Dinge für unterwegs.
Häufige Fehler bei der Reisevollmacht
Viele Probleme entstehen nicht, weil die Vollmacht komplett fehlt, sondern weil sie unvollständig oder für die konkrete Reise ungeeignet ist.
Ein häufiger Fehler ist eine zu allgemeine Formulierung ohne Reisedaten und Ziel. Ebenso problematisch sind fehlende Unterschriften oder Ausweiskopien, die nicht mehr zum aktuellen Dokument passen. Manchmal wurde die Vollmacht zwar auf Englisch ausgefüllt, für das betreffende Land wäre aber eine beglaubigte Fassung oder eine Übersetzung notwendig.
Auch Transitländer geraten leicht in Vergessenheit. Wer mit dem Auto, Bus oder Zug reist, überquert möglicherweise mehrere Grenzen. Bei Flugreisen kann bereits ein Umstieg dazu führen, dass zusätzliche Regelungen relevant werden.
Verwendet außerdem keine alte Vollmacht, in der noch eine frühere Passnummer steht. Eine neu ausgestellte Erklärung für jede Reise schafft mehr Klarheit als ein pauschales Dokument ohne eindeutigen Zeitraum.
Reisevollmacht vorbereiten: So gehst du vor
Beginnt die Vorbereitung möglichst schon vor der endgültigen Buchung. Prüft zunächst die offiziellen Einreisebestimmungen des Ziellandes und aller Transitländer. Anschließend klärt ihr die Regeln des gewählten Verkehrsunternehmens. Danach könnt ihr eine passende mehrsprachige Vorlage auswählen und vollständig ausfüllen. Fügt die erforderlichen Kopien bei und lasst die Unterschriften beglaubigen, sofern dies vorgeschrieben oder von der zuständigen Vertretungsbehörde empfohlen wird.
Kontrolliert kurz vor der Abreise noch einmal, ob alle Dokumente gültig sind. Ein korrekt ausgefülltes Formular nützt wenig, wenn der Reisepass des Kindes bereits abgelaufen ist.
Checkliste für die letzte Kontrolle
Vor der Abreise sollte feststehen:
- Das Kind besitzt ein gültiges Reisedokument.
- Die Reisevollmacht enthält vollständige und aktuelle Angaben.
- Alle erforderlichen obsorgeberechtigten Personen haben unterschrieben.
- Die Ausweiskopien und die Kopie der Geburtsurkunde liegen bei.
- Nachweise zur alleinigen Obsorge sind gegebenenfalls vorhanden.
- Die Sprach- und Beglaubigungsvorschriften wurden geprüft.
- Auch die Regeln der Transitländer sind bekannt.
- Das Verkehrsunternehmen hat keine zusätzlichen Anforderungen.
- Das Kind kennt die wichtigsten Kontaktpersonen und Notfallnummern.
Wenig Papier, deutlich weniger Stress
Ob ein Kind allein reist, mit den Großeltern in den Urlaub fährt oder nur von einem Elternteil begleitet wird: Eine sorgfältig vorbereitete Reisevollmacht kann unangenehme Verzögerungen und Unsicherheiten vermeiden.
Allerdings existiert keine Vorlage, die automatisch für jedes Land und jede Reise passt. Prüft deshalb immer die offiziellen und aktuellen Informationen für eure konkrete Route. Denkt dabei nicht nur an das Urlaubsziel, sondern ebenso an Transitländer und die Bedingungen des Verkehrsunternehmens.
Ist alles geklärt, kann die Reise mit einem besseren Gefühl beginnen. Das gilt für die jungen Reisenden genauso wie für die Familie, die zu Hause vermutlich trotzdem etwas häufiger als sonst auf das Handy schaut.
Quellen und weiterführende Informationen:
- Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland: Einverständniserklärung für Minderjährige. FAQ zu Reisedokumenten und Auslandsreisen. Berlin, ohne ausgewiesenes Veröffentlichungsdatum, abgerufen am 28. Juli 2026.
- Reisevollmacht für Kinder: Wann nötig? + PDF Vorlage 2026. MutterGeisslein, veröffentlicht am 18. August 2024, zuletzt aktualisiert am 7. Juli 2026, abgerufen am 28. Juli 2026.
- Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touring Club, ÖAMTC: Vollmacht für allein reisende Kinder. Themenbereich Reiseplanung, ohne ausgewiesenes Veröffentlichungsdatum, abgerufen am 28. Juli 2026.
- Muttis Nähkästchen: Packliste für alleinreisende Minderjährige. Veröffentlicht am 6. Juli 2019, abgerufen am 28. Juli 2026.
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