Familienblog seit 2009 | Impressum | Datenschutz

Steuertipps für Familien

Jetzt ist wieder Zeit für die Arbeitnehmerveranlagung bzw. die Einkommenssteuererklärung. Für Familien hat sich da in letzter Zeit viel getan – und damit lässt sich viel Geld zurückholen und sparen. Das solltet ihr auf keinen Fall dem Fiskus schenken, sondern abholen:


Zwischenruf in eigener Sache:

Liebe Leute!
Es gibt wieder eine VERLOSUNG!

Gewinnen

Wie wäre es denn dieses Jahr mit einem richtig schönen Bild zum Muttertag? Um so älter die Kids werden, um so „liebloser“ werden oft die Geschenke zum Muttertag. Vielleicht sollte man dem Nachwuchs in diesem Jahr einfach etwas unter die Arme greifen? Kreativsets GEWINNEN!

Hier entlang: Endlich wieder tolle Geschenke zum Muttertag: Kids einfach unterstützen! Kreativsets gewinnen!

Tipp: Schau auch mal bei den Rabatt-Codes vorbei! Da gibt's attraktive Preisnachlässe für viele Produkte: Aktuelle Rabatt-Codes


— Achtung! Österreichische Gesetzeslage! —

1. Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten:
siehe hier: Steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuung

2. Kinderfreibetrag:
siehe hier: Noch ein Steuer-Spartipp: Kinderfreibetrag

3. Alleinverdienerabsetzbetrag oder Alleinerzieherabsetzbetrag:
Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag besteht, wenn Sie mehr als 6 Monate im Kalenderjahr in einer Ehe oder in einer Partnerschaft leben, Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin nicht mehr als 6.000 EUR im Kalenderjahr verdient hat und Sie für mindestens 1 Kind mehr als 6 Monate im Kalenderjahr Familienbeihilfe bezogen haben.

Der Alleinerzieherabsetzbetrag steht Ihnen zu, wenn Sie mehr als 6 Monate im Kalenderjahr für mindestens ein Kind Familienbeihilfe bezogen haben und in diesem Zeitraum mehr als 6 Monate im Kalenderjahr nicht in einer Ehe oder Lebensgemeinschaft gelebt haben.

Höhe in beiden Fällen:

  • 494 EUR bei einem Kind, für das Sie Familienbeihilfe erhalten;
  • 669 EUR bei zwei Kindern, für die Sie Familienbeihilfe erhalte;
  • zusätzlich 220 EUR für das dritte und jedes weitere Kind, für die Sie Familienbeihilfe erhalten.

ACHTUNG! Bei der Einkommensgrenze von 6.000 EUR zählt das Wochengeld dazu, obwohl es nicht in der Arbeitnehmerveranlagung/dem Einkommenssteuererklärung aufscheint! Das sorgte bei uns letztes Jahr für einige Verwirrung und wir mussten letztendlich den Alleinverdienerabsetzbetrag zurückzahlen.

Gut so: Den Alleinverdienerabsetzbetrag und Alleinerzieherabsetzbetrag kann man/frau auch bei sehr niedrigem Einkommen (z.B. geringfügig) oder steuerfreiem Einkommen (z.B. Arbeitslosengeld, Kinderbetreuungsgeld) geltend machen!

4. Unterhaltsabsetzbetrag
Da kenn ich mich nicht aus, siehe daher hier: www.help.gv.at


War dieser Beitrag informativ und/oder hilfreich?
Dann freuen wir uns, wenn du ihn teilst! Du kannst unsere Inhalte auch unterstützen, indem du uns einen Kaffee spendierst oder uns auf Instagram folgst: Birgit & Christine.

Danke, dass ihr hier seid!
Birgit & Christine

Eigenwerbung!
Auf in Muttis Shop: muttis-blog.net/shop

Spreadshirt T-Shirt für Mütter
Spreadshirt Trinkglas
Spreadshirt T-Shirt für Kinder

Birgit

Hier plaudert Birgit, alias Mutti, 40+, seit 2009 aus dem Nähkästchen: Authentizitäts-Freak, selbstbewusst grauhaarig, kreativ angehaucht, völlig unperfekte Mutter. Familienblog aus dem Leben mit zwei Jungs - Mutter allein unter Männern. Mehr über Muttis Nähkästchen: About. Nix verpassen? Folgt mir via Social Media oder Newsletter.

Dieser Beitrag hat einen Kommentar

Schreibe einen Kommentar

Menü schließen