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Bis wann sind Kindersitze vorgeschrieben?

Weil wir im Sommer 2012 vorhaben, Haus UND Auto zu tauschen, stellte sich die Frage: Bis zu welchem Alter sind Kindersitze im Auto verpflichtend und ab wann reichen Sicherheitsgurte aus? Und da stieß ich auf durchaus überraschende Angaben, denn ich dachte immer: 3 Kinder auf dem Rücksitz ist – zumindest bei unserem Auto – ein Ding der Unmöglichkeit. Aber: Da gibt’s Ausnahmen! Die Regelungen in der Schweiz, in Österreich und Deutschland:


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Birgit und Christine von Muttis Nähkästchen

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Ein dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechender Kindersitz ist vorgeschrieben für Kinder

  • Deutschland: bis 12 Jahre bzw. bis 1,50 m Größe (StVO §21)
  • Österreich: bis 14 Jahre oder 1,50 m Größe (§ 106 KFG)
  • Schweiz: bis 12 Jahre bzw. bis 1,50 m Größe

Ältere bzw. über 1,50 m große Kinder müssen auf Sitzen mit Sicherheitsgurten befördert werden.

Ausnahmen:
Eine Ausnahme gibt es für Kinder ab 3 Jahren, sofern auf dem Rücksitz bereits zwei Kindersitze befestigt sind und kein Platz mehr für einen dritten Kindersitz ist:

  • Deutschland: „Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf Rücksitzen mit den vorgeschriebenen Sicherheitsgurten gesichert werden, soweit wegen der Sicherung anderer Kinder mit Kinderrückhalteeinrichtungen für die Befestigung weiterer Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit besteht“ (StVO §21)
  • Österreich: „Wenn allerdings durch zwei auf den äußeren Sitzen befestigte Kindersitze auf dem mittleren Sitz zu wenig Platz für einen weiteren Kindersitz ist (faktische Unmöglichkeit), genügt die Sicherung durch den Beckengurt, sofern das Kind älter als drei Jahre ist“ (ÖAMTC)

In Österreich gibt es eine weitere Ausnahme:

  • Ab  135 cm darf ausnahmsweise ein höhenverstellbarer Dreipunktgurt ohne Kindersitzpolster benützt werden, wenn sichergestellt ist, dass der Schultergurt nicht über den Hals des Kindes verläuft. (ÖAMTC)

Regelungen für Sitzerhöhungen (ohne Rückenlehne):

  • Deutschland + Österreich: ab 15 kg erlaubt

Generell werden aber Sitzerhöhungen eher kritisch gesehen, da es keinen Seitenaufprallschutz gibt und schlafende Kinder leicht seitlich heraus rutschen.

Achtung! Verstöße gegen die Kindersicherungspflicht sind „Vormerkdelikte“ und führen im Wiederholungsfall zur verpflichtenden Absolvierung einer „Maßnahme“, bei weiteren Verstößen sogar zum Entzug der Lenkberechtigung.

Foto: Herstellerfoto via Amazon

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Hier plaudert Birgit, alias Mutti, 40+, seit 2009 aus dem Nähkästchen: Authentizitäts-Freak, selbstbewusst grauhaarig, kreativ angehaucht, völlig unperfekte Mutter. Familienblog aus dem Leben mit zwei Jungs - Mutter allein unter Männern. Mehr über Muttis Nähkästchen: About. Nix verpassen? Folgt mir via Social Media oder Newsletter.

Dieser Beitrag hat 6 Kommentare

  1. Das ist ja mal eine interessante Zusammenstellung.
    Dass in Österreich Kinder bis 14 Jahre mit Kindersitz gesichert sein müssen, wenn sie unter 1,50 m sind, hätte ich nicht gewusst. Ich hoffe, ich erinnere mich in ein paar Jahren noch daran, wenn wir in Urlaub nach oder durch Österreich fahren.

  2. Mit diesem Thema haben wir uns auch lange herumgequält. Wir haben selbst drei Kinder und hin und wieder fahren dann auch noch Freunde der Kinder mit. Da muss man gut bescheid wissen und vorbereitet sein. Doch auch bei guter Vorbereitung kommt dann immer mal wieder etwas, auf das man nicht vorbereitet ist. Als wir meinen Fiesta gegen einen Volvo getauscht haben, kam der große Schreck: Ich wollte meine beiden Großen von der Schule abholen (nach der AG fährt kein Bus mehr) und dazu zum ersten Mal den neuen Wagen nehmen. Ich habe mir also den Sitz von unserem Kleinsten geschnappt und ihn zwischen die Sitze der beiden Großen gestellt. ‚Passt von der Breite ja super‘, habe ich noch gedacht, aber als ich den Kleinen anschnallen wollte, war der Gurt zu kurz – viel zu kurz! Okay, also Sitz auf den Beifahrersitz, schließlich wurde die Zeit knapp. Aber auch da war der Gurt noch gut und gerne noch 10 cm zu kurz. Nu war guter Rat teuer. Zum Glück fiel mir ein, dass mein Mann den anderen Kindersitz nicht bei sich im Auto hatte und ich bin mit dem Kleinen auf dem Arm zurück zum Haus gerannt und ihn geholt. Und er ließ sich dann zum Glück auch anschnallen. Aber der eigentliche Sitz ist viel besser, weil er ein Auffangkissen hat und neuer ist und in den Tests super abgeschnitten hat. Den zweiten Sitz haben wir nur, weil er sich als einziger auch mit Beckengurt befestigen lässt, was sehr praktisch ist, wenn man viele Kindersitze im Auto hat. Als ich meine Kids dann wohlbehalten zu Hause hatte, habe ich angefangen zu recherchieren und musste schnell feststellen, dass dieses Problem bei Volvo (und einigen anderen Automarken) häufiger vorkommt – und dass es Gurtverlängerungen gibt. Da die bei den Fachhändlern in unserer Gegend aber nicht zu bekommen waren, musste ich die Verlängerung bei einem belgischen Händler über ebay ordern. Und ich Naive hatte gedacht, dass mit dem schönen geräumigen neuen Auto alles einfacher wird. *lach* Nun ist die Verlängerung da und alles sollte schön sein. Aber wenn alle drei Kindersitze nebeneinander auf der Rückbank stehen, kommt man nicht mehr an die Gurtbuchsen…

  3. Zu einer SItzerhöhung würde ich nur greifen, wenn die Kinder bereits zur Schule gehen bzw. so ab 8-9 Jahren. Natürlich finden die Kinder es „cooler“ auf einer Sitzerhöhung ohne Rückenlehne, aber hier sollte die Sicherheit vorgehen!

  4. Hallo,
    Ich finde es immer wieder sehr schön, dass sich solche Menschen wie du auch mit dem Thema “Sicherheit von Kindern“ beschäftigen. Gleichzeitig finde ich es sehr enttäuschend, dass viele Eltern auf die Sicherheit ihrer eigenen Kinder im Auto oftmals keinen Wert mehr legen.

    Ich kenne einige Eltern, die ihre Kinder bereits im Alter von 5 Jahren im Auto ohne Kindersitz mitfahren lassen. Viele Eltern scheinen sich nicht bewusst zu sein, welch schwerwiegende Folgen bei einem Aufprall entstehen können, wenn ihr Kind ohne Kindersitz unterwegs ist.

    Ich bin außerdem der Meinung, dass sich alle Eltern unbedingt über die verschiedenen Gruppen von Kindersitzklassen informieren sollten, da ein Aufprall mit einem zu großen bzw. zu kleinem Kindersitz ebenfalls sehr schlimm für das Kind ausgehen kann.

    Ich finde es schön das du in deinem Artikel das Thema Gesetze für Kindersitze angesprochen hast. Viele Eltern wissen oft gar nicht, wie lange ihr Kind im Kindersitz sitzen muss. Jeder sollte über die Gesetze Bescheid wissen, um eine Strafe zu vermeiden und, was noch wichtiger ist, dem Kind die größtmögliche Sicherheit bieten zu können.

    Ich finde deinen Artikel wirklich sehr gelungen, allerdings sollte man auch beim Kindersitzkauf wichtige Fehler vermeiden, die leider immer wieder häufig gemacht werden.
    Ich habe einen Beitrag über “DIE 10 HÄUFIGSTEN FEHLER BEIM KINDERSITZKAUF“ verfasst:
    http://kindersitz-ab-15-kg.de/2017/12/29/kindersitz-kaufen/

    Ich würde mich freuen wenn du einmal einen Blick darauf werfen könntest.

    Viele Liebe Grüße
    Dein treuer Leser
    Lukas

  5. Danke für diesen interessanten Beitrag!

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