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Das Recht auf Betreuung bei Behinderung #‎wirsindallefreigeboren

Das Recht auf Betreuung bei Behinderung #‎wirsindallefreigeboren

Die UN Kinderrechtskonvention mit ihren 54 Artikeln ist anerkanntes Recht – in Deutschland, in Österreich, in der Schweiz und vielen, vielen anderen Ländern. Aber wer kennt sie? Und Papier ist bekanntlich geduldig …
Mit der Blogparade #wirsindallefreigeboren wollen Elternbloggerinnen und -blogger der Bekanntheit der UN-Kinderrechtskonvention etwas auf die Beine helfen. Mein Beitrag: Artikel 23 (bzw. Punkt 10 der vereinfachten UNICEF-Grundrechte-Liste):


Zwischenruf in eigener Sache:

Liebe Leute!
Willkommen am Familienblog "Muttis Nähkästchen"

Birgit und Christine von Muttis Nähkästchen

Für alle, die uns noch nicht kennen: Hier plaudern Birgit und Christine aus dem Nähkästchen und schreiben über das (Über-)Leben mit Kindern.

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Das Recht auf Betreuung bei Behinderung

Alles Eitel-Wonne? Nicht ganz, meine ich:

Papier ist – wie gesagt – geduldig.
Die Kindheit ist es nicht.

Daher ist gerade bei Behinderung Eile angesagt. Denn durch angemessene Förderung, Forderung und sinnvollen Nachteilsausgleich im Kindesalter können auch Behinderte ihr nicht zu unterschätzendes Potenzial hervorragend zur Entfaltung bringen.

Nur … Papier ist geduldig.

Inklusion heißt das Gebot der Gegenwart

  • Es ist normal, verschieden zu sein
  • Vielfalt macht stark
  • Jedes Kind ist besonders
  • Alle sind behindert

… so lauten die Slogans …

Kinder mit Behinderungen haben die selben Rechte wie alle anderen Kinder. Sie brauchen jedoch oft spezielle Pflege, Zuwendung und/oder Förderung. Nur mit dieser Unterstützung haben auch sie eine faire Chance.
Sogar zwei UN-Konventionen „kümmern“ sich um die Rechte von behinderten Kindern, die UN-Kinderrechtskonvention und die UN-Behindertenrechtskonvention: Jedes behinderte Kind soll die gleichen Rechte haben wie jedes nichtbehinderte. Das alles steht außerdem bereits in der österreichischen Verfassung und im deutschen Grundgesetz. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Also alles Eitel-Wonne? Naja …

Inklusion als Lippenbekenntnis

Alledem zum Trotz ist Inklusion all zu oft nur ein Lippenbekenntnis.

Aus der eigenen leidvollen Erfahrung weiß ich, dass es von den jeweils handelnden Personen abhängt – und zwar fast NUR. Eltern wie Lehrer_innen müssen sich ordentlich ins Zeug legen, einiges an Mehraufwand in Kauf nehmen, um der Inklusion Rechnung zu tragen und ein wie auch immer behindertes Kind angemessen zu fördern. Viele sind dafür jedoch nicht bereit …

Auch die Gesellschaft – hier konkret die Eltern der anderen Kinder – müssen bereit sein, ein behindertes Kind in der Klassengemeinschaft „mitzutragen“. Auch hier fehlt leider an vielen Ecken und Enden die nötige Toleranz. Da werden angebliche Nachteile für das eigene Kind ins Feld gezogen:
„In der Integrationsklasse lernen die Kinder weniger!“,
angebrachte Rücksichtnahme verweigert:
„Die gehen weniger oft ins Schwimmbad, wenn sie einen Behinderten mitschleppen müssen!“
und teilweise haarsträubende Argumente geäußert:
„Ich will nicht, dass mein Kind mit diesen Deppen in eine Klasse geht!“
An den Haaren herbeigezogen? Oh nein! Diese Argumente habe ich höchstpersönlich im O-Ton bereits zu hören bekommen.

Regelschule oder Sonderschule?

Artikel 24 der Behindertenrechtskonvention legt den Zugang zur Regelschule als den Normalfall fest. Prinzipiell ein zu befürwortender Ansatz. Derweil streiten aber die Experten, ob der Begriff „Inklusion“ richtig übersetzt wurde und ob es wirklich das Aus für alle Sonderschulen bedeutet … Zur Vorsicht wurde bei uns schon das SPZ (Sonderpädagogisches Zentrum) in ZIS (Zentrum für Inklusiv- und Sonderpädagogik) umbenannt. Naja, Papier ist ja bekanntlich geduldig …

Viele befürchten, dass unser Schulsystem mit diesen Anforderungen nicht zurechtkommt – womit sie vermutlich nicht ganz unrecht haben dürften. Auch bleibt zweifelhaft, ob die Regelschule für jedes behinderte Kind wirklich der beste Weg ist. Vermutlich nicht. Angemessene Förderung wäre, wenn Eltern, Kind und Lehrer gemeinsam – und ohne Druck – frei entscheiden könnten, in die Regelschule gehen zu können – oder eben nicht!

Unsere Geschichte:

Unsere Kinder gehen beide in die Regelschule (öffentl. Grundschule/Volksschule), und zwar in eine so genannte Integrationsklasse. Dort werden Kinder mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam beschult. Für die Kinder mit SPF steht zusätzlich eine Sonderpädagogin sowie eine Assistenzkraft zur Verfügung – es sind also für +/- 20 Kinder meist 3 Erwachsene in der Klasse. Bei unserem ältesten Kind bekamen wir im dritten Schuljahr die Diagnose Asperger-Syndrom. Bis zur Diagnose erlebten wir eine verwirrende Odyssee mit vielen, vielen Fragezeichen, Zweifeln und Selbstvorwürfen – schließlich ist das Asperger-Syndrom nur schwer erkennbar. Auch er profitiert nun unmittelbar von diesem hervorragenden Integrationsangebot innerhalb der Regelschule, auch wenn er selbst (noch) nicht als „Integrationskind“ gilt.
Wir sind zutiefst dankbar, denn wir haben es hier mit wirklich engagierten Personen zu tun! Und ohne die geht bekanntlich gar nix – auch wenn sich die Schule das Thema Inklusion noch so sehr auf die Fahnen schreibt.

Weitere Beiträge zur UN-Kinderrechtskonvention findet ihr bei grossekoepfe.blogspot.co.at

Bild: geralt, Pixabay


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Hier plaudert Birgit, alias Mutti, 40+, seit 2009 aus dem Nähkästchen: Authentizitäts-Freak, selbstbewusst grauhaarig, kreativ angehaucht, völlig unperfekte Mutter. Familienblog aus dem Leben mit zwei Jungs - Mutter allein unter Männern. Mehr über Muttis Nähkästchen: About. Nix verpassen? Folgt mir via Social Media oder Newsletter.

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