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Noch ein Steuer-Spartipp: Kinderfreibetrag

Neben der neuen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten kann im Steuerausgleich für das Jahr 2009 erstmals auch ein Kinderfreibetrag geltend gemacht werden. Wer den kriegt, wie hoch der ist und wie man/frau das anstellt, seht ihr hier:


Zwischenruf in eigener Sache:

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Birgit und Christine von Muttis Nähkästchen

Für alle, die uns noch nicht kennen: Hier plaudern Birgit und Christine aus dem Nähkästchen und schreiben über das (Über-)Leben mit Kindern.

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— Achtung: Österreichisches Recht! —

Für Kinder, für die mehr als sechs Monate im Kalenderjahr ein Kinderabsetzbetrag* oder ein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht, besteht ab der Veranlagung 2009 erstmals ein Anspruch auf einen Kinderfreibetrag. Der Kinderfreibetrag reduziert die Steuerbemessungsgrundlage, je nach Bemessungsgrundlage und Progression pro Familie und Jahr bleiben zwischen 80 und 110 EUR übrig.

Der Kinderfreibetrag beträgt 220 EUR pro Jahr und Kind und wurde mit der Steuerreform 2009 eingeführt. Wenn der Kinderfreibetrag nicht nur von einer Person, sondern von zwei Steuerpflichtigen für dasselbe Kind geltend gemacht wird, beträgt der Freibetrag 132 EUR pro Person – macht also summa summarum 264 EUR. (Man kann eben alles auch recht kompliziert machen …)

Beispiel 1: Eltern getrennt, Kind bei Mutter, Vater zahlt Unterhalt: Vater und Mutter können je 132 EUR geltend machen. Zahlt der Vater keinen Unterhalt, kann die Mutter die 220 EUR geltend machen – oder natürlich umgekehrt.

Beispiel 2: Klassische Familie: Vater oder Mutter kann 220 EUR geltend machen oder alternativ können beide je 132 EUR geltend machen. Letzteres macht natürlich nur Sinn, wenn beide entsprechend verdienen. Sonst ist es ratsam, dass ihn der besser verdienende Elternteil in der Arbeitnehmerveranlagung angibt, da dieser in einer höheren Progressionsstufe ist und damit mehr abgesetzt werden kann.

Und so geht’s:
Damit der Kinderfreibetrag berücksichtigt wird, müsst ihr bei der Steuererklärung die Versicherungsnummer bzw. persönliche Kennnummer der Europäischen Krankenversicherungskarte jedes Kindes anführen, für das ein Kinderfreibetrag geltend gemacht werden soll.

* Der Kinderabsetzbetrag beträgt monatlich 58,40 EUR pro Kind und wird automatisch gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt. (Man kann eben alles auch recht kompliziert machen …)  Aber immerhin muss dieser nicht gesondert beantragt werden.

Quellen: Bundesministerium für Finanzen, Finanz Journal

Alle Steuertipps: Steuertipps für Familien


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Birgit

Hier plaudert Birgit, alias Mutti, 40+, seit 2009 aus dem Nähkästchen: Authentizitäts-Freak, selbstbewusst grauhaarig, kreativ angehaucht, völlig unperfekte Mutter. Familienblog aus dem Leben mit zwei Jungs - Mutter allein unter Männern. Mehr über Muttis Nähkästchen: About. Nix verpassen? Folgt mir via Social Media oder Newsletter.

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