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Steuerliche Absetzbarkeit von Babysitter & Co.

Steuerliche Absetzbarkeit von Babysitter & Co.

40 Paar Schuhe, 20 Strampler und eine Bohrmaschine – das alles könnt ihr euch leisten, wenn ihr die maximale Erstattung (4000 €) von der Steuer für Ihre Babysitterausgaben zurückbekommt. Hier steht was geht:
Steuer_Kinderfee


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Birgit und Christine von Muttis Nähkästchen

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Infografik via kinderfee.de

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Birgit

Hier plaudert Birgit, alias Mutti, 40+, seit 2009 aus dem Nähkästchen: Authentizitäts-Freak, selbstbewusst grauhaarig, kreativ angehaucht, völlig unperfekte Mutter. Familienblog aus dem Leben mit zwei Jungs - Mutter allein unter Männern. Mehr über Muttis Nähkästchen: About. Nix verpassen? Folgt mir via Social Media oder Newsletter.

Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. Muss man unbedingt wissen – schließlich hat heute niemand mehr was zu verschenken, vor allem nicht gegenüber dem Staat.

    Was ich aber nicht verstehe ist, warum die Regelung nur für Kinder bis 14 gilt und auch nur bei Zahlungen per Banküberweisung?

  2. Tolle Tipps, das wird sicherlich dem ein oder anderen eine große Hilfe sein.

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