Die Diskussion rund um Scheidungskinder dreht sich hierzulande momentan um die Neuregelung der Obsorgeregelung: Die gemeinsame Obsorge soll die Regel, Väter damit mit mehr Rechten ausgestattet werden. Prinzipiell absolut zu befürworten, wer wünscht sich nicht liebevoll fürsorgliche Väter? Aber was ist mit den Vaterpflichten?
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Unsere Familie ist von diesem Thema Gott sei Dank verschont. Aber die öffentliche Diskussion verläuft sehr emotional – und dabei meiner Meinung nach völlig am Thema vorbei. Da könnte man doch glatt den Eindruck erlangen, dass sich alle Väter vergeblich nach ihren Kindern verzehren und die Mütter wie eifersüchtige Glucken auf ihren Kindern hocken. Auf beiden Seiten – Männer/Väter und Frauen/Mütter – wird tief in die emotionale Schublade gegriffen und kaum was ausgelassen. Das ganze artet in einen Grabenkampf zwischen Männern und Frauen aus – quasi Rosenkrieg.
Im Zentrum sollten aber die Kinder stehen – und die haben bereits jetzt „das Recht auf Mutter UND Vater„. Damit ist eigentlich alles gesagt, das würde doch alles regeln – sollte man meinen. Aber da gibt es zahlreiche Kinder, die gerne von diesem Recht Gebrauch machen würden und vergebens auf ihren Vater warten. Und zahlreiche Mütter, die froh wären, wenn der Vater seinen Teil der Erziehung leistet – eine Erziehung, die über die Wahl des Kindergartens oder der Schule hinausgeht.
Das Thema Besuchsrecht wird breit diskutiert – aber was ist mit der Besuchspflicht? Klar werden die Kinder oft in die Reibereien von Ex-Partnern hineingezogen, aber oft genug verabschieden sich die Väter aus der Beziehung mit ihren Kindern. Und Mütter nutzen die Obsorge als Druckmittel auf ihre Ex-Partner. Wenn allerdings ein Vater wirklich Verantwortung übernehmen und ihrem Kind/ihren Kindern Liebe und Zeit widmen möchten, dann sollte ihnen das bestmöglich ermöglicht werden. Die gemeinsame Obsorge könnte da durchaus hilfreich sein, ein Allheilmittel ist sie jedoch bestimmt nicht.
Bild: S Brumley
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Heike
15 Apr 2011Ich glaube, die größte Elternpflicht (egal ob Vater oder Mutter) ist es, die Trennung nicht auf dem Rücken der Kinder auszutragen. Kinder müssen von negativen Aussagen über den Expartner verschont bleiben. Wenn Erwachsene nicht mehr zusammen leben wollen, gut. Aber sie sollten verantwortungsbewusst genug sein, den Kindern den regelmäßigen Kontakt zu beiden Eltern zu sichern, und zwar so, wie die Kinder es brauchen und nicht nach einem unflexiblen Stundenplan.
LG
Heike
Maria
4 Mai 2011Vaterpflichten …. davon könnte ich ein Lied singen. Hauptsächlich von ihrer Vernachlässigung. Vielleicht liegt es daran, dass ich mir unter Vaterpflichten (eigentlich ein hässliches Wort – sollte es nicht analog zur Mutterliebe auch gegendert werden, denn Liebe schliesst automatisch auch die Versorgung ein) – mehr als die monatliche Überweisung eines vom Jugendgericht festgesetzten Betrags vorstelle. Dabei muss sich Frau ja noch glücklich schätzen, dass in den europäischen Breitegraden die Gesetze zumindest den finanziellen Teil regeln. Aber wie soll / kann /will man einen Vater zu seinen Pflichten drängen, wenn er sein Wunschkind von ehemals, nicht einnmal sehen will. Wenn Frau erkennt, sich in dem Mann, von dem sie ein Kind erwartet getäuscht zu haben und zwar gründlich. Natürlich gibt es auch das Gegenteil, wo Frauen die gemeinsamen Kinder als eine Art Waffe bnützen …. aber das Spektrum ist breit gefächert und in meinem Fall hätte ich nicht gewusst, wie ich diesen Mann dazu bringen könnte, mit seinem Sohn (und ich betone nochmals, seinem und meinem Wunchsckind) eine Beziehung aufzubauen, wo er mir einmal sagte „der (also sein Kind) interessiert ich überhaupt nicht“. Und mir nur von seinen neuen Frauengeschichten erzählen wollte. Es wäre schön, wenn die Menschen es verstehen könnten, dass sie zwar nicht fehlerlos sind, aber das nicht den Kindern so deutlich vor Augen führen sollten. Ich woltle, mein Sohn hätte ein gutes Bild von seinem Vater, auch wenn wir nie gemeinsam lebten, weil er es bereits während der Schwängerschaft vorgezogen hatte, andere Beziehungen einzugehen, aber dennoch ist er der Vater unseres Kindes. Und das Kind hat ein recht auf beide Elternteile. Aber wie soltle es das einfordern???? Ich denke, die Vaterpflichten und Vaterfreuden hängen ebenso vom Menschen und seinem Charakter ab, wie die Mutterpflichten und Mutterfreuden.
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Rainer
11 Mrz 2013Solange das Sorge- und Umgangsrecht in der Praxis von dem Gutwillen von Müttern abhängt, sind echte Vaterpflichten nicht existent. Der Unterhalt ist einklagbar, alle anderen der o.g. „Pflichten“ sind nur moralischer Natur, aber nicht durchsetzbar oder belastbar, solange es Vater oder Mutter ablehnen. Zum Nachteil der Kinder.