Halloween erfreut sich immer größerer Beliebtheit – besonders bei den Jüngeren und bei Familien. Aber was sollte man jedenfalls vermeiden, um nicht mit dem Gesetz in den Konflikt zu kommen?
Illegale Halloween-Scherze: Sechs Dinge, die ihr bei Halloween-Scherzen besser vermeiden solltet – damit aus Spaß kein Ernst wird:
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Halloween: Immer beliebter
Beim Thema Halloween jubelt auch der Handel. Denn viel Geld fließt in Kostüme und Süßigkeiten – im Schnitt 25 Euro pro Person. Sind Kinder mit im Spiel, steigen diese Ausgaben über diesen Durchschnitt: Familien legen knapp 32 Euro für Halloween auf den Ladentisch. Macht alleine in Österreich eine Summe von mehr als 49 Millionen Euro. Jeder Fünfte will eine Halloween-Party organisieren oder besuchen. Und jeder zwölfte will andere mit Scherzartikeln erschrecken. (Quelle) Doch Achtung! Hier lauern gesetzliche Grenzen!
Halloween-Scherze an der Grenze der Legalität
Andere in Angst und Schrecken zu versetzen, ist rund um Halloween en vogue. Doch manchmal ufert der Spuk etwas aus … Und es kann auch deutlich zu weit gehen – und dann redet das Gesetz mit!
Und: Teenager ab 14 Jahren sind strafmündig! Also vielleicht reden wir lieber noch ein Wörtchen mit den Jungs und Mädels, damit sie ihre Halloween-Pläne gegebenenfalls nochmal überdenken.

6 No-gos:
Illegale Halloween-Scherze
Folgende Dinge solltet ihr im Hinterkopf haben, wenn ihr eure Halloween-Scherze plant. Denn hier lauert der Konflikt mit dem Gesetz!
Damit aus Spaß nicht Ernst wird:
- Sachschäden:
Werden Häuser oder Autos beschädigt, dann ist Ersatz zu leisten! Heißt: Tief in die Tasche greifen! Zur Not auch die der Eltern! - Körperverletzung und immaterielle Schäden:
Wird jemand durch den Hallowenn-Scherz verletzt oder in nachhaltige Angstzustände versetzt, dann ist auch dies schadenersatzpflichtig! Also vielleicht lieber einen Gang zurückschalten … - Gefährliche Drohung:
Wenn sich aus dem Verhalten oder dem Kostüm ein Bedrohungsszenario ergibt, den/die Bedrohte/n also begründete Besorgnis einflößt und ihn/sie in Furcht und Unruhe versetzt, kann die Sache auch vor dem Staatsanwalt landen. - Raubüberfall:
Werden statt der Süßigkeiten Euroscheine gefordert, dann wird aus dem Spaß ein Raubüberfall – und somit kommt die Justiz mit ins Geschäft. - Lärmbelästigung:
Wer spätnachts noch über die Stränge schlägt und ungebührlichen Lärm verursacht, begeht eine Verwaltungsübertretung. Eine Verwaltungsstrafe bis 500 Euro droht. Wenn’s ganz wild hergeht, eventuell sogar bis 5.000 Euro. - Ungefragt Fotos und Videos posten:
Wer jemand anderen zu Tode erschreckt und dann auch noch ein Foto oder Video davon postet, gerät potenziell mit dem Gesetz in Konflikt! Denn ihr verletzt berechtigte Interessen – z.B. wenn jemand lächerlich gemacht wird – und das Recht am eigenen Bild. Mögliche Folgen, wenn die betroffene Person nicht in die Veröffentlichung des Bildmaterials einwilligt: Löschungs-, Unterlassungs- und Schadenersatzklage. Daher: Vorher fragen!
Fazit: Illegale Halloween-Scherze lassen sich vermeiden!
Besser nicht zu sehr über die Stränge schlagen! Und besser nochmal ein wichtiges und ernstes Wörtchen mit den Kids sprechen, ehe sie in jugendlichem Leichtsinn allzu krasse Scherze aushecken! Denn im Fall der Fälle sitzen wir Eltern wohl oder übel mit im Boot. Aber: Wer nicht über die Stränge schlägt, hat nichts zu befürchten – auch wenn die Verkleidung noch so zum Davonlaufen ist!
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Quellen: Wie viel Halloween-Horror ist legal? (sn.at), Halloween als Umsatzbringer für Österreichs Wirtschaft (sn.at)

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