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Streit ums Sorgerecht: haarsträubende Entscheidungen deutscher Familiengerichte

Streit ums Sorgerecht: haarsträubende Entscheidungen deutscher Familiengerichte

Elternteilen und vor allem Kindern widerfährt in Scheidungsverfahren tatsächlich Haarsträubendes! Und diese Entscheidungen im Streit ums Sorgerecht sind laut Expert:innen keine Einzelfälle!
Zahlen, Daten, Fakten und vor allem absolute Leseempfehlung – vor allem, aber nicht nur — für Betroffene!


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Birgit und Christine von Muttis Nähkästchen

Für alle, die uns noch nicht kennen: Hier plaudern Birgit und Christine aus dem Nähkästchen und schreiben über das (Über-)Leben mit Kindern.

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Voraussichtliche Lesedauer: 13 Minuten


Scheidungsverfahren: Streit ums Sorgerecht - im Zweifel GEGEN das Kind. Haarsträubende Entscheidungen deutscher Familiengerichte


Buchtipp: Im Zweifel gegen das Kind

Ich bin auf ein neues Buch gestoßen und hab es tatsächlich atemlos von vorne bis hinten gelesen – so befremdlich und schier unglaublich sind die geschilderten Fälle!

Im Zweifel gegen das Kind: Wie Gerichte, Jugendämter und Polizei die Kinderrechte mit Füßen treten | Streit ums Sorgerecht. Von Umplatzierung bis bis Heimunterbringung. Was Trennungs-Kinder erleiden müssen

im zweifel gegen das kind cover

Mehr als 200.000 Paare streiten sich alljährlich im Trennungsfall vor Gericht um das Sorgerecht für ihre Kinder. Der Staat hat den Auftrag, diese Kinder zu schützen, und scheitert daran kläglich: Familiengerichte, Jugendämter und die Polizei trennen selbst die Kleinsten regelmäßig von ihrer Hauptbezugsperson.

Die Kinderschutzexpertin Sonja Howard und die Journalistin Jessica Reitzig sind die Ersten, die detailliert über das Schicksal dieser Kinder und ihrer Eltern berichten. Sie kritisieren das Justizsystem, das seiner Aufgabe, die gesetzlich verankerten Rechte der Kinder zu schützen, zu oft nicht nachkommt. In acht Erlebnisberichten von Eltern liefern die Autorinnen eine schockierende Bestandsaufnahme dessen, was Eltern und ihren Kindern im Konfliktfall vor Gericht passieren kann.

Das Buch will aufrütteln und haarsträubende Fehler im System zeigen. Denn die Hoffnung besteht, dass die Verantwortlichen daraus lernen und es in Zukunft besser machen. Die Autorinnen zeigen, wie reformbedürftig unser Rechtsstaat ist und zeigen mit einem Maßnahmenkatalog am Schluss des Buches mögliche Lösungen für die Misere auf. Damit es in Zukunft heißt: Im Zweifel FÜR das Kind!


Was ist eine Hochkonfliktfamilie?

Bis zu zehn Prozent der Scheidungsfamilien gelten nach Angaben des Deutschen Jugendinstituts als „Hochkonfliktfamilie“. Das sind getrennt lebende Eltern, deren Streitigkeiten chronisch werden. Diese Familien leben in einer Dauerkrise, finden selbst keinen Weg heraus und sind regelmäßig auf Hilfen von Jugendamt, Gericht oder Polizei angewiesen, um Konflikte zu beenden.

Forschende schätzen, dass pro Jahr bis zu 15.000 neue Trennungskinder von chronischen Streitigkeiten ihrer getrennt lebenden Eltern betroffen sind. Insgesamt sind es rund 50.000 Kinder, die davon stark belastet sind. Denn solche massiven Konflikte dauern meist über viele Jahre an.


Streit ums Sorgerecht: Entscheiden Gerichte immer zum Wohle der Kinder?

2019 wurden rund 1.000 Trennungseltern zu ihren Erfahrungen vor Familiengerichten befragt. Das Ergebnis: 70 Prozent der Befragten gaben an, das Gericht habe sich nicht für Belege interessiert, sondern sei bloß den Behauptungen einzelner Akteure gefolgt. Und 75 Prozent der Befragten sind sogar der Meinung, dass das Jugendamt nichts getan habe, um die Situation für die Kinder zu verbessern. Die Betroffenen sind sich – egal ob Mütter oder Väter – dabei sehr einig in ihrer Bewertung.


Streit ums Sorgerecht: „Elterngerechtigkeit“ statt Schutz der Kinder?

Offensichtlich geht es in vielen Gerichtsurteilen nur um die „Elterngerechtigkeit“ – die Kinder werden „fair“ zwischen Mutter und Vater aufgeteilt. Aber Kinder sind kein Besitz, der gleichmäßig aufgeteilt werden kann!


Sorgerecht: Das Wechselmodell

Das Wechselmodell ist entstanden, um das Gerechtigkeitsbedürfnis der Erwachsenen zu befriedigen. Ob der Wechsel für das Wohl des Kindes eine gute Idee ist, spielt oft keine Rolle.

Es gibt viele Trennungsfamilien, für die das Wechselmodell eine gute Lösung ist. Das trifft meist auf Eltern zu, die sich friedlich voneinander trennen und in der Lage sind, gemeinsam Verantwortung für ein Kind zu übernehmen, die den regelmäßigen Kontakt und die Kompromissfindung gut hinbekommen. Derartige Eltern trifft man aber selten vor einem Familiengericht.

Es gibt absurde, absolut kindeswohlschädlichen Urteile zum Wechselmodell: Ein Gericht zwang ernsthaft eine Mutter, ihren wenige Monate alten Säugling abzustillen und an die Flasche zu gewöhnen, damit das Baby im wöchentlichen Wechsel beim 300 Kilometer entfernt lebenden Vater sein konnte.


Sorgerecht: Wenn Kinder die Umgangsregeln nicht akzeptieren …

Leider erwarten Gerichte von Kindern, die seltsamsten Umgangsregelungen zu akzeptieren. Ein Elternteil, das mit seinem Kind nichts mehr zu tun haben will, darf sich zurückziehen. Dem Gericht ist es egal, wie unzuverlässig dieser Elternteil ist, und wie sehr sein Kind unter der Ablehnung oder dem Kontaktabbruch leidet. Kein Gericht zwingt Erwachsene dazu, die eigenen Pflichten wahrzunehmen und Umgang mit seinem Kind haben zu müssen.

Aber umgekehrt zwingen Gerichte Kinder immer wieder zu Umgängen, auch wenn zum Beispiel Gewalt ein wesentlicher Angst- und Ablehnungsfaktor für die Kinder ist und sich die Kinder einfach nur versuchen, selbst zu schützen.


Wenn das Kind gegenüber dem staatlichen Helfersystem schweigt …

Oft sollen betroffene Kinder den Sozialarbeiter:innen, die sie gerade ein, zwei Mal gesehen haben, auf Knopfdruck berichten. Es kommt gar nicht selten vor, dass Kinder dem staatlichen Helfersystem gegenüber schweigen, sich aber beispielsweise der Klassenlehrerin anvertrauen. Das ist logisch: Lehrpersonen sehen sie regelmäßig und haben Vertrauen zu ihnen aufgebaut. Oft werden aber genau diese selbst gewählten Vertrauenspersonen von staatlichen Institutionen nicht ernst genommen.

Kinder passen sie sich der Endlosschleife aus Anhörungen irgendwann an und sagen nur noch das, was sie glauben, was das Gegenüber hören möchte. Oder sie entscheiden sich aus der Not heraus für ein Elternteil – Hauptsache, es kehrt Ruhe ein.

„Zu Mama oder Papa?“

Diese Frage darf so eigentlich gar nicht gestellt werden. Die Kinder haben dann das Gefühl, dass sie etwas entscheiden müssen, was die Erwachsenen nicht hinbekommen. Die Last wird damit komplett auf die Kinder abgewälzt. Viele Verfahrensbeistände befragen die Kinder aber genau so – und ziehen die Kleinsten damit in einen fürchterlichen Loyalitätskonflikt hinein. Denn Kinder hören dann nur noch: Wen hast du mehr lieb? Wen verrätst du? Und auf wessen Seite stellst du dich?


Speziallfall: Herausnahme unter Zwang

Eine Herausnahme unter Zwang birgt das Risiko von Angststörungen, für Gefühle von Hilflosigkeit, die in Richtung Depressivität gehen können, für ein gestörtes Selbstwertgefühl. Aber das brutale Herausreißen von Kindern aus ihrem Zuhause hat scheinbar System: Wurden im Jahr 2008 noch rund 32.000-mal Kinder aus ihrem Zuhause herausgenommen, so ist die Zahl im Jahr 2021 explodiert: Mehr als 47.000 Mal mussten Kinder ihr Zuhause verlassen, zum Teil auch gegen den eigenen Willen. Das ist eine Zunahme von fast 50 Prozent.

Deutschland hat sich völkerrechtlich in der UN-Kinderrechtskonvention dazu verpflichtet, keine Gewalt gegen Kinder anzuwenden, und tut es doch regelmäßig. Wenn ein Kind zusätzlich seinen Lebensmittelpunkt verliert, entstehen oft Folgeprobleme, die den meisten Gutachten und Urteilen gar nicht berücksichtigt werden!


Streit ums Sorgerecht: Opfer-Täter-Umkehr, „Bindungsintoleranz“ und das Parental Alienation Syndrome (PAS)

Insbesondere Müttern, die von der Gewalt betroffen sind und ihre Kinder schützen wollen, wird oft eine so genannte Bindungsintoleranz oder Eltern-Kind-Entfremdung unterstellt und mit einem Entzug der elterlichen Sorge gedroht.

Das Parental Alienation Syndrome, das sogenannte „Entfremdungssyndrom“, entsteht angeblich durch eine massive Manipulation des Kindes durch einen Elternteil, wodurch sich das Kind vom anderen Elternteil entfremdet. Es stammt aus den 1980er-Jahren und geht zurück auf den US-amerikanischen Gutachter und Kinderpsychiater Richard A. Gardner. Seine These: Je massiver ein Kind den Umgang mit seinem Vater verweigert, desto mehr ist das ein Indiz dafür, dass die Mutter ihr Kind manipuliert hatte.

Er hat Merkmale eines Traumas umgedeutet in Manipulation. Gardner hat Kinder mit ausgeprägten Symptomen einer posttraumatischen Belastungsstörung dazu gezwungen, zum Vater zurückzukehren. Dabei hat er nicht gefragt, wo die Belastung und die Panikattacken der Kinder herkamen. Stattdessen hat er den Müttern unterstellt, sie seien „bindungsintolerant“, sie könnten nicht ertragen, wenn das Kind ein gutes Verhältnis zum Vater hatte.

Es werden vermehrt Kinder mit staatlicher Gewalt ihren Müttern weggenommen, und zwar unter dem Vorwand der „Eltern-Kind-Entfremdung“ und im Namen des Kindeswohls. Heißt: Gerade die Kinder, die am vehementesten sagen, dass sie NICHT zum Vater wollen, werden dorthin gezwungen. Den Müttern wird in diesem Zusammenhang häufig eine „Bindungsintoleranz“ in Kombination mit einer „Erziehungsunfähigkeit“ vorgeworfen. Die Mütter verlieren dann das Sorgerecht und manchmal auch den vollständigen Kontakt zu ihren Kindern.

Für die Expert:innen im Buch ist es nicht nachvollziehbar, warum sich die kinderfeindliche Ideologie eines Amerikaners, der auch noch diverse Rechtfertigungen für Pädophilie und Kindesmissbrauch erfand, immer noch hartnäckig in einigen Jugendämtern und Familiengerichten hält.


Speziallfall: Gewalterfahrungen in Familien

Häufig spielen Gewalterfahrungen innerhalb der Familie eine große Rolle. Mehr als 60 Prozent der Frauen werfen den Männern aus solchen Trennungsfamilien Gewalt vor. In vielen Fällen dauert die Gewalt auch noch Jahre nach der Trennung an. Das Problem: Die deutsche Rechtsprechung bewertet das Umgangs- und Sorgerecht des Vaters fast immer höher als den Gewaltschutz von Mutter und Kind. Hilfsorganisationen und Verbände weisen schon lange auf diesen Missstand hin.

Die seit 2017 in Deutschland geltende Istanbul-Konvention legt eindeutig fest, dass ein Familiengericht die Opfer von Gewalt zu schützen hat. Aber immer häufiger empfehlen sogar Beratungsstellen betroffenen Müttern, häusliche Gewalt vor dem Familiengericht NICHT zu thematisieren: Denn Mütter verlieren heute vor Gericht immer häufiger ihre Kinder – und das oft ohne Grund.


Speziallfall: Sexueller Missbrauch in der Familie

Eine der Autorinnen berichtet im Buch auch über ihre eigenen Erfahrungen. Dass sie erst als Erwachsene ihren Stiefvater, der sie ab dem 5. Lebensjahr quälte, angezeigt hat. Davor hat sie immer wieder versucht, Hilfe zu holen – bei der Mutter, bei der Polizei, beim Jugendamt. Aber alle waren überfordert und blieben untätig. Als der Täter schließlich verurteilt wurde, erhielt er ein derart mildes Urteil, das einfach nur fassungslos macht. Die Autorin schreibt:

Nicht nur der Prozessverlauf war unmenschlich, auch die Urteilsbegründung macht mich noch heute fassungslos. Unter anderem begründete der Richter die milde Strafe damit, dass ich mich angeblich nicht genug gewehrt hatte. Nach der Meinung des Richters hätte ich mich ab dem Moment, in dem ich 14 wurde, stärker zur Wehr setzen müssen. Es wurde nicht im Geringsten berücksichtigt, dass ich in diese Gewalt und diesen Missbrauch hinein erzogen worden war. Für mich war das alles »Normalität«. Wie hätte ich mich denn wehren sollen, wenn offenbar weder meine Mutter noch die Polizei oder das Jugendamt etwas unternommen hatten?

Das ist typisch für viele Missbrauchsfälle: Das Opfer fügt sich irgendwann und akzeptiert diese grausame „Normalität“. Das ist nicht selten die einzig verbleibende mentale Überlebenschance für Kinder!

Außerdem berichtet die Autorin über aktuelle Fälle, in denen Familiengerichte Verdachtsmomente sogar dann, wenn es nachweislich andere Formen von häuslicher Gewalt gab, einfach umdrehen. Da wird dann gegebenenfalls unterstellt, der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs sei frei erfunden, um einen günstigen Verlauf des familiengerichtlichen Verfahrens zu erreichen. Häufig äußern Mütter solche Vorwürfe. Und leider ebenfalls sehr häufig werden diese Mütter dann per Gerichtsbeschluss von ihren Kindern getrennt, weil ihnen Bindungsintoleranz, Manipulation und Entfremdung vorgeworfen wird.

Beim Thema Missbrauch werden zudem ca. 90 Prozent aller Verfahren eingestellt. Die Gründe dafür sind vielfältig und nachvollziehbar, da im Strafverfahren die Unschuldsvermutung einen sehr hohen Stellenwert hat und haben muss. Aber: Daraus wird oft fälschlich von Jugendämtern und Familiengerichten geschlussfolgert, dass es sich um eine missbräuchlich erstattete Anzeige im Zuge des Streits ums Sorgerecht gehandelt haben muss und dass man die Erziehungsfähigkeit des anzeigenden Elternteils bis hin zu einer Entziehung des Sorgerechts zu überprüfen hat. Dabei bedeutet die Unschuldsvermutung lediglich, dass die Tat nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte. Sie bedeutet nicht, dass er tatsächlich unschuldig ist und noch weniger, dass von ihm keine Gefahr für das Kind ausgeht.

Wir müssen unsere Kinder aufklären, sie stärken und ihnen jederzeit Glauben schenken. Dann kann es gelingen, dass sie sich von Täterstrategien gar nicht so sehr beeinflussen oder einfangen lassen.

Siehe dazu:


Der Unterschied zwischen Strafrecht und Familienrecht und die Rolle der Verfahrensbeistände

Im Strafrecht werden alle Zeugen vorgeladen und vom Richter persönlich angehört. Am Familiengericht läuft das anders: Verfahrensbeistand, Gutachter und Jugendamtsmitarbeitende tragen vor. Aussagen von Lehrpersonen oder Ärzten/Ärztinnen werden im Streit ums Sorgerecht dadurch häufig gefiltert, Fragen können nicht gestellt werden. Oft stellen sich aber Fälle völlig anders dar, nachdem – im Strafrecht – Fragen gestellt wurden. Und das Gericht prüft häufig nicht nach, was da eigentlich berichtet wird.

Die Autorinnen und Expert:innen attestieren außerdem, dass 80 Prozent der Verfahrensbeistände leider keinen guten Job machen. Und so richtig übelnehmen kann man ihnen das auch nicht: Laut Gesetz bekommt ein Verfahrensbeistand einen festen Satz: 550 Euro pro Kind. Der Anwalt der Kinder ist dem Gesetzgeber also nicht viel wert. Fälle am Familiengericht ziehen sich aber häufig über viele Monate, manchmal sogar über Jahre. Setzt man pro Fall, der gründlich aufgearbeitet wird, einen Zeitaufwand von 30 Stunden für Gespräche, Termine, Fahrtzeiten und das Verfassen eines ausgewogenen Schriftsatzes an, käme man auf einen Stundenlohn von 18 Euro brutto – Fortbildungszeiten noch nicht mit eingerechnet.

Außerdem fatal: Verfahrensbeistände kann man auch nicht als befangen erklären!


Fazit: Erzwungener Umgang schädigt das Eltern-Kind-Verhältnis!

Ganz ehrlich? Ich hätte NIEMALS vermutet, dass die Entscheidungen in Hochkonfliktsituationen dermaßen den Kindeswillen missachtet! Ich habe das Buch atemlos durchgelesen – konnte gar nicht aufhören. Und ich konnte die geschilderten Fälle auch kaum glauben, so absurd und schrecklich sind sie! Aber sie sind mit zahlreichen Originalquellen belegt.

Die traurige Bilanz zum Streit ums Sorgerecht lautet: In Deutschland ist Kinderschutz ein reines Glücksspiel! Je nachdem, mit welchen Beteiligten man es bei Gericht und beim Jugendamt zu tun bekommt. Das muss natürlich nicht immer so sein. Es gibt auch viele Richterinnen und Richter, die den Verdacht auf sexuellen Missbrauch sowie Wort und Wille des Kindes ernst nehmen.

Wir dürfen den Willen eines Kindes, egal was vorher vorgefallen ist oder nicht, nicht mit Gewalt brechen! Kinder sind kein Besitz, der gleichmäßig aufgeteilt werden kann! Deshalb ist jedes angeordnete Wechselmodell und jeder erzwungene Umgang auch völlig ungeeignet für das Kindeswohl.

Die Expert:innen halten es für falsch, wenn sich abgelehnte Elternteile in Gruppen zu organisieren, die sich gegenseitig aufhetzen und darin bestärken, dass man bis aufs Letzte kämpfen und alle Möglichkeiten des Gesetzes ausschöpfen muss. Denn: Erzwungener Umgang führt immer zu einer langfristigen Schädigung des Eltern-Kind-Verhältnisses. Anwälte sollten ihren Mandanten klarmachen, dass sie durch Zwang ihr Kind am Ende ganz verlieren werden. Die vermeintlichen Erfolge, die vor Gericht errungen werden, sind eher Pyrrhussiege. Denn: Eine so massive Missachtung des Kindeswillens kann niemals zu Beziehung und Bindung führen.


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Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. Interessanter Beitrag! Bei meinem Exmann und mir gab es leider auch, wie bei nahezu allen Scheidungen, sehr viel Streit wegen dem Sorgerecht unserer beiden Töchter. Leider haben wir noch immer keine passende Lösung gefunden, die für alle fair ist, weshalb ich mich langsam gezwungen sehe, einen Anwalt aufzusuchen, damit der ganze Prozess ein Ende nimmt – für die Kinder ist das ja auch sehr belastend… Vor einigen Jahren bin ich leider schon in ein Gerichtsverfahren verwickelt worden, da ich Opfer einer Betrugsmasche war. Damals konnten mir die Anwälte von https://www.eckstein-kollegen.de/kompetenzen/betrug-und-untreue/ helfen und ich würde die am liebsten wieder konsultieren, allerdings ist das Sorgerecht nicht ihr Fachgebiet. Naja mal sehen, ich bin froh, wenn ich endlich nichts mehr mit Richtern, Streit und co. zu tun habe!

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