62.279 festgestellte Fälle von gefährdetem Kindeswohl in Deutschland (2022) – ein neuer Höchststand.
In jeder deutschen Schulklasse sitzen zwei betroffene Kinder.
Alle 3 Tage stirbt ein Kind an den Folgen von Misshandlung.
Die Dunkelziffer wahrscheinlich nochmal so hoch.
Schockierende Zahlen!
Und häufig sind Kinder dem hilflos ausgeliefert!
Kindeswohlgefährdung erkennen und eingreifen – eine Anleitung:
Zwischenruf in eigener Sache:
Liebe Leute!
Es gibt wieder eine VERLOSUNG!

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Voraussichtliche Lesedauer: 6 Minuten
Kindeswohlgefährdung kommt in allen gesellschaftlichen Schichten vor. Ana Laura Edelhoff von der Universität Konstanz schult angehende Lehrkräfte darin, Fälle von Kindeswohlgefährdung zu erkennen, und zeigt ihnen auf, wie sie eingreifen können.
Inhaltsverzeichnis

Was ist Kindeswohlgefährdung?
Kindeswohlgefährdung umfasst körperlichen – auch sexuellen – und psychischen Missbrauch sowie Vernachlässigung.
Konkret heißt das, dass diese Kinder laut Überprüfung der Jugendämter so gefährdet sind, dass sie nicht bei ihren Eltern bleiben können. Hauptursache von Kindeswohlgefährdungen ist meist Überforderung von Eltern.
Die tragische Wahrheit ist, dass es sich selten um eine einzelne todbringende Gewalttat handelt, sondern solche Kinder ihr Leben lang schon Gewalt erfahren haben:

„Nicht selten werden bei Obduktionen Knochenbrüche festgestellt, die zu unterschiedlichen Zeiten erlitten wurden. Solche Gewalt findet im familiären Bereich statt, Tötungsdelikte gehen in den meisten Fällen von den Eltern aus.“
Ana Laura Edelhoff, Universität Konstanz
Fälle von Kindeswohlgefährdung auf Höchststand
2022 wurden in Deutschland 62.279 Fälle von Kindeswohlgefährdung festgestellt – ein Höchststand, etwa 4 Prozent über dem Vorjahr. Diese Steigerung im vergangenen Jahr ist wohl eine Nachwirkung der Corona-Pandemie. Während der Pandemie waren Familien überaus gefordert und zudem isoliert. Wegen geschlossener Schulen und Kitas wurden weniger Fälle entdeckt.
Expertinnen gehen davon aus, dass in jeder deutschen Schulklasse zwei betroffene Kinder sitzen. Deshalb begann Edelhoff, an der Universität Konstanz Seminare über Kindeswohlgefährdung anzubieten, die sich an Lehramtsstudierende richten. Bislang wurden diese während des Studiums nicht an das Thema herangeführt – ein deutschlandweites Manko – mit der Folge: Wenn sie während eines ihrer Unterrichtspraktika oder im späteren Berufsleben mit Fällen von Kindeswohlgefährdung konfrontiert wurden, fehlten wichtige Informationen und das Handwerkszeug. Tatsächlich berichteten sämtliche Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmer von Verdachtsfällen während Unterrichtspraktika. Oftmals wussten sie nicht, wie sie sich zu verhalten haben.
Anzeichen von Kindeswohlgefährdung
Woran kann man Kindeswohlgefährdung erkennen?
Körperliche Misshandlungen
Auf körperliche Misshandlungen können Wunden an Körperteilen hinweisen, die ein Kind sich normalerweise nicht durch Stürze zuzieht. Das sind zum Beispiel blaue Flecken an der Innenseite der Oberschenkel, an Bauch und Rücken, an den Augen.

„Es gibt eine sehr gut aufbereitete Abbildung des Deutschen Kindervereins zum Thema, die in jedem Lehrerzimmer hängen sollte.“
Ana Laura Edelhoff, Universität Konstanz

Das Bild kann hier als PDF heruntergeladen werden: Dialogbild Kindesmisshandlung – Deutscher Kinderverein e.V. (deutscher-kinderverein.de)
Psychische Misshandlungen
Auf psychische Misshandlung kann hinweisen, wenn ein Kind plötzlich sein Verhalten ändert: wenn beispielsweise ein offenes Kind plötzlich sehr eingeschüchtert wirkt, oder ein ruhiges Kind auf einmal sehr aggressiv auftritt und andere grundlos schlägt.
Was tun bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung?
- Mit anderen Personen austauschen:
Bei einem Verdachtsfall rät Edelhoff, sich zunächst mit anderen Lehrkräften auszutauschen, ob sie Ähnliches festgestellt hätten. Einer Lehramtsstudentin fiel beispielsweise auf, dass ein Kind nie Essen dabeihatte und ständig zu hungern schien. Andere Lehrkräfte wussten, dass das Kind auch vom Mittagstisch abgemeldet worden war, weil die Eltern sagten, sie hätten kein Geld mehr dafür. - Beratung in Anspruch nehmen:
Alle im Schulwesen Tätigen haben rechtlichen Anspruch darauf, sich von einer sogenannten „insoweit erfahrenen Fachkraft“ (IeF) vertraulich beraten zu lassen, die ausgebildet ist, Kindeswohlgefährdung zu erkennen und einzuschätzen. - Bei akuter Gefahr für das Kind: Meldung!
Wenn sich ein Verdacht erhärtet, müssen Lehrkräfte sich bei akuter Gefahr an das Jugendamt wenden. Beispielsweise, wenn ein Kind mit blauem Auge in die Schule kommt und von seiner Angst spricht, nach dem Unterricht nach Hause zu gehen. - Bei keiner unmittelbaren Gefahr für das Kind: Elterngespräch suchen
Wenn keine unmittelbare Gefahr für das Kind besteht, macht ein Elterngespräch Sinn. Solche Elterngespräche sind äußerst brisant. Lehrkräfte wie Lehramtsstudierende sollten daher besonders geschult sein, damit eine Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus auch danach gewährleistet ist.
Das Recht auf gewaltfreie Erziehung
Erst seit Anfang 2001 ist das Recht auf gewaltfreie Erziehung im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschrieben. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind laut Gesetz unzulässig.
Jedoch hält Edelhoff weitere Gesetze für nötig: zum Beispiel
- gesetzlich vorgeschriebene Obduktionspflicht bei Todesfällen von Kindern und Jugendlichen, damit mehr Delikte entdeckt werden;
- Weiterbildungspflicht zum Thema „Kindeswohlgefährdung“ für alle Personen und Berufsgruppen, die mit Kindern zu tun haben. Kinderärzt*innen seien erst seit einem Jahr zu einer solchen Weiterbildung verpflichtet, während sie für Richter*innen am Familiengericht noch nicht bestehe.
Allerdings: Ein Gesetz wie das bestehende Recht von Kindern, in den sie betreffenden Gerichtsverhandlungen und Verwaltungsprozessen gehört zu werden, bringt allerdings nur etwas, wenn es auch umgesetzt wird:

„So eine kindliche Befragung ist sehr kostspielig, wenn sie von professionellen Kräften durchgeführt wird, und unterbleibt daher häufig. Hier müsste viel mehr Geld in eine kindgerechte Justiz investiert werden.“
Ana Laura Edelhoff, Universität Konstanz
Wir alle müssen besser hinsehen!
Das Kindeswohl sollte in unserer Gesellschaft unbedingt Priorität haben. Jeder Einzelne muss genauer hinsehen und Verantwortung übernehmen.

„Wer denkt, Erziehung sei Privatsache, muss wissen: Privatsache hört dort auf, wo das Kindeswohl gefährdet ist. Eine einzelne Handlung kann das ganze Leben eines Kindes zerstören!“
Ana Laura Edelhoff, Universität Konstanz
Auch hier gilt der Rat:
- Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung sich mit anderen im Umfeld austauschen, ob sie Ähnliches beobachtet haben.
- Beratung durch das Jugendamt einholen.
- Offensichtlich überforderten Eltern auch Hilfe anbieten!
Quelle: „Kindeswohl sollte in unserer Gesellschaft Priorität haben“ (idw-online.de)
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