Welche Rechte haben Eltern in der Schule – und welche nicht?
Darf die Schule dem Kind das Smartphone wegnehmen? Und wenn ja, wie lange? Muss ich die Fahrtkosten für die Klassenfahrt übernehmen – obwohl mein Kind krank geworden ist? Und wie ist das mit dem Recht auf individuelle Förderung in der Schule und der Teilnahme an Fridays for Future?
Die Antworten auf diese Fragen lesen und das Buch „Diese Note akzeptieren wir nicht!“ GEWINNEN:
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Schülerinnen und Schüler stehen beide im Mittelpunkt der Bemühungen von Eltern und Lehrern. Dennoch fühlen sich viele Eltern gegenüber der riesengroßen Macht der Schule und der Lehrer unterlegen. Dabei haben Eltern sehrwohl viel Macht und Entscheidungsbefugnisse. Das zeigt der Autor und Jurist Thomas Böhm in seinem neuen Buch: Diese Note akzeptieren wir nicht! (mvg Verlag)
Doch Vorsicht! Wer nur in gegensätzlichen Interessen und durchzusetzenden Rechtsansprüchen denkt, wird bei der Lektüre dieses Buches enttäuscht werden. Das Buch hilft, die Ziele des Schulrechts zu verstehen. In zahlreichen Beispielen zeigt der Autor das Konfliktpotenzial in der Schule inklusive der dazugehörigen juristischen Entscheidungen. Eltern, die ihre rechtliche Stellung in der Schule kennen, sind lösungsorientiert und vermeiden unnötige oder sinnlose Konflikte. Denn das Elternrecht ist nicht vorrangig ein Abwehrrecht gegen die Schule, sondern eine Verpflichtung zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Schule.
Inhaltsverzeichnis

Vier typische Fragen von Eltern
Die Fragen und Antworten sind hier in nur sehr verkürzter Form wiedergegeben. Für Details bitte im Buch nachlesen!
Fahrtkosten für Klassenfahrt bezahlen – obwohl das Kind krank war?
Ein Kind erkrankt kurz vor Beginn der Klassenfahrt und kann daher nicht daran teilnehmen. Müssen die Eltern trotzdem die Fahrtkosten bezahlen?
Die Antwort lautet klar: ja! Durch die verbindliche Zusage der Teilnahme an einer Klassenfahrt verpflichten Eltern sich, die Fahrtkosten auch dann zu bezahlen, wenn ihr Kind wegen Krankheit oder aus anderen Gründen nicht teilnehmen kann. Lehrer dürfen diese Kosten nicht einfach auf die anderen Schülerinnen und Schüler umlegen.
„Eltern sind bei Klassenfahrten auch dann verpflichtet, die Fahrtkosten zu bezahlen, wenn ihr Kind unverschuldet nicht teilnehmen kann. Eltern sind nicht verpflichtet, das Risiko des Zahlungsausfalls anderer Eltern oder andere finanzielle Risiken zu übernehmen.“
Thomas Böhm, Diese Note akzeptieren wir nicht! (mvg Verlag)
Recht auf individuelle Förderung
Wie ist das eigentlich mit der individuellen Förderung? Im Schulgesetz ist etwas zu lesen von „Jeder junge Mensch hat … ein Recht auf … individuelle Förderung“. Können Eltern bei Mathe-Problemen z.B. zusätzliche Stunden Förderunterricht in Mathe fordern? Da steht doch „Recht“!
Aber es gibt schlechte Nachrichten: Ein derartiger zusätzlicher Förderunterricht lässt sich leider nicht durchsetzen.
„Im Schulrecht sind gesetzliche Vorgaben, aus denen Eltern und Schüler keine konkreten Ansprüche ableiten können, keine Seltenheit. Bei der individuellen Förderung handelt es sich um eine Vorgabe für Lehrer, die individuelle Lernfähigkeit der Schüler bei der Gestaltung des Lernprozesses zu beachten.“
Thomas Böhm, Diese Note akzeptieren wir nicht! (mvg Verlag)
Daraus lassen sich jedoch bedauerlicherweise keine konkreten Ansprüche ableiten – die Vorgabe ist viel zu unbestimmt. Inhalte und Methoden der individuellen Förderung sind nicht festgelegt. Zur individuellen Förderung durch die Schule gehören auch Empfehlungen an Eltern und Schüler:innen – also konkrete Vorschläge, was Schüler:innen und Eltern tun sollten, um die Leistungen zu verbessern. Es handelt sich also nicht nur um eine Leistungspflicht der Schule, sondern beinhaltet auch Lernleistungen der Schüler:innen und Unterstützung durch die Eltern.
Demonstrationen: Fridays for Future
Darf die Schulleitung die Unterrichtsbefreiung zugunsten „Fridays for Future“ ablehnen und die Fehlzeiten als unentschuldigt in die Zeugnisse eintragen?
Für Demonstrationen während der Unterrichtszeit dürfen Schüler nur in seltenen Ausnahmefällen von der Pflicht zur Teilnahme am Unterricht befreit werden. Das kann der Fall sein, wenn eine Demonstration spontan stattfindet und zu einem späteren Zeitpunkt viel von ihrer Wirksamkeit verlöre. Zum Beispiel, wenn in einer Schule wiederholt die Heizung ausfällt, können Schülerinnen und Schüler spontan auf diesen unzumutbaren Zustand aufmerksam machen.
In Einzelfällen kann die Schule auf Antrag der Eltern einzelne Schüler für eine Teilnahme vom Unterricht befreien, wenn glaubhaft ein besonderes persönliches Interesse ihres Kindes an der Teilnahme dargelegt werden kann. Das jeweilige Anliegen der Demonstration darf die Schule nicht bewerten – das würde gegen ihre politische Neutralität verstoßen.
Die Beurlaubung kann nur verweigert werden, wenn Gewalttätigkeiten zu befürchten oder die Demonstrationsziele verfassungsfeindlich sind oder schwerwiegend gegen grundlegende schulische Erziehungsziele verstoßen.
Thomas Böhm, Diese Note akzeptieren wir nicht! (mvg Verlag)
Aber wie sieht das bei „Fridays for Future“ aus? Die Schulen dürfen in diesem Fall die Schüler:innen nicht vom Unterricht befreien, weil die Demonstration von Schüler:innen organisiert und in die Unterrichtszeit gelegt wurde, um möglichst große Teilnehmerzahlen zu erreichen. Eine Befreiung ist daher auch für einige wenige Schüler:innen ausgeschlossen. Auch eine von der Schule organisierte oder ausdrücklich befürwortete Teilnahme (z.B. als Exkursion getarnt) wäre rechtswidrig. Details zum Warum und Wieso findet ihr im Buch!
Konfiszierung des Smartphones
Dürfen Schulen ein Nutzungsverbot für Smartphones aussprechen? Darf die Schule dem Kind das Smartphone wegnehmen? Und wenn ja, wie lange?
Kurz gesagt: Ja, die Schule darf – wenn es verhältnismäßig ist. Drei Tage Smartphone-Entzug wäre z.B. unzulässig, weil es bei geringfügigen Verstößen eine zu massive Sanktion wäre. Aber eine vorübergehende Wegnahme störender Gegenstände, zu denen auch ein Smartphone gehören kann, ist erlaubt.
„Die Dauer der Wegnahme richtet sich nach der Häufigkeit und Art der Störung. Bei einer geringfügigen, erstmaligen Störung des Unterrichts wird der Schüler nur ermahnt oder ihm wird das Gerät weggenommen und am Ende der Stunde zurückgegeben. Eine erhebliche oder wiederholte Störung rechtfertigt die Konfiszierung bis zum Ende des Unterrichtstags oder bis zum nächsten Tag mit der Aufforderung an die Eltern, das Handy in der Schule abzuholen.“
Thomas Böhm, Diese Note akzeptieren wir nicht! (mvg Verlag)
… und was passiert, wenn die Eltern sich weigern, das Smartphone in der Schule abzuholen, das könnt ihr im Buch nachlesen!
Fazit: Eltern und Lehrer:innen haben so einiges gemeinsam – z.B. haben beide nur wenig Einfluss auf große bildungspolitische Entscheidungen. Oft heißt das sowohl für Eltern, als auch für Lehrer:innen mit dem Widerspruch von bildungspolitischen Heilsversprechen und banaler oder wenig verheißungsvoller Realität leben …

Was können Eltern tun, wenn der Unterricht ausfällt? Dürfen Lehrpersonen die Noten nach Rückgabe der Klassenarbeit ändern? Welcher Zeitraum ist akzeptabel, wenn die Entschuldigung verspätet eintrifft? Viele Eltern wissen nicht, dass ihre Rechte im Schulrecht festgelegt sind. Der erfahrene Schulrechtsexperte Dr. Thomas Böhm erklärt, welche Rechte Eltern haben und zeigt auf, wie sie in Konflikten mit Lehrern ihr Recht einfordern können.
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WG
28 Jan. 2020@Birgit: Ich nehme an das Buch bezieht sich auf das deutsche Schulrecht, und es ist nicht unbedingt identisch zum österreichischen Schulrecht.?
Lili Sar
2 Feb. 2020Wir haben dieses Jahr unser erstes Schulkind. Ich denke gut informiert schadet nicht und kann manchen Stress und Missverständnisse vermeiden :)
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