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Blauer Brief von der Schule – was tun? Tipps für Eltern

Blauer Brief von der Schule – was tun? Tipps für Eltern

Oh. Mein. Gott. Da ist er – der berühmt-berüchtigte „Blaue Brief“.
Er verheißt nichts Gutes. Denn um die schulischen Leistungen steht es mehr als schlecht: es droht eine negative Benotung im Zeugnis, der Aufstieg in die nächste Schulstufe bzw. die Versetzung ist in Gefahr.
Was tun, wenn so ein blauer Brief eintrifft? Wie sollen wir Eltern reagieren?


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Voraussichtliche Lesedauer: 17 Minuten

Gleich vorweg: Der „blaue Brief“ ist gar nicht blau. Er kommt ganz harmlos getarnt in Normalo-Weiß daher. Aber der Schock sitzt nicht minder tief …


Blauer Brief von der Schule - was tun? Tipps für Eltern


Was ist der Blaue Brief?

Laut Wikipedia wird der blaue Brief wie folgt definiert:

Blauer Brief ist die umgangssprachliche Bezeichnung für eine Benachrichtigung, mit der die Schule den Eltern eines Schülers (oder dem Schüler selbst, wenn dieser volljährig ist) mitteilt, dass die Versetzung gefährdet ist. Die Bezeichnung stammt aus dem 18. Jahrhundert, als königliche Anordnungen häufig blickdicht verpackt und gesiegelt werden mussten. Dafür eignete sich Papier, das aus Lumpen hergestellt wurde, oft von Uniformen, die in dieser Zeit preußisch Blau waren, besonders gut. Da heute durch die geänderte Herstellungsweise blaues Papier eigens eingefärbt werden muss und daher solche blauen Umschläge teurer sind, werden sie zumindest in Deutschland nur noch selten tatsächlich für solche Schriftstücke verwendet.

https://de.wikipedia.org/wiki/Blauer_Brief

Der Blaue Brief heißt also nichts Gutes … und er war auch tatsächlich nicht blau. Mit verpackt im Blauen Brief ist die Aufforderung, sich mit der jeweiligen Lehrperson ehestmöglich in Verbindung zu setzen.


Wann bekommt man den Blauen Brief?

In Deutschland bekommt man den Blauen Brief, wenn die Versetzung gefährdet ist. Das heißt: Das Kind muss die Klasse wiederholen. Das passiert, wenn das Kind im Abschlusszeugnis eine Sechs oder zwei Fünfen hat. Da Schule in Deutschland Ländersache ist, gibt es keine einheitliche Regelung. In manchen Bundesländern kann man Fünfen auch „ausgleichen“ – je nachdem, ob Hauptfächer oder Nebenfächer betroffen sind.

In Österreich gibt es die „Frühwarnung“. Sie informiert Eltern und den/die betreffende*n Schüler*in während beider Semester darüber, dass die Wahrscheinlichkeit von einem „Nicht Genügend“ (= der „Fünfer“; die schlechteste Note im österreichischen Schulsystem) im Jahreszeugnis hoch ist. Eine Frühwarnung im ersten Semester gilt nicht für das zweite Semester. Die Frühwarnung muss von den Eltern (bzw. von volljährigen Schüler*innen auch selbst) unterschrieben werden.


Wann ist die Frist für den blauen Brief?

Es gibt leider keine allgemeingültigen Fristen für den Blauen Brief. Im Prinzip kann er – je nach Schule – früher oder später eintrudeln. Unserer ereilte uns zum Beispiel bereits vor den Weihnachtsferien. Meistens kann man aber ungefähr zehn Wochen vor dem Abschlusszeugnis damit rechnen.


Kein Blauer Brief – alles in trockenen Tüchern?

Leider nein … Wenn kein blauer Brief eingetroffen ist, dann kann es trotzdem sein, dass das Kind sitzenbleibt. Keine Nachricht an die Eltern bedeutet nicht automatisch die Versetzung. Da sichern sich die Schulbehörden in den Schulgesetzen ab.

In Österreich gilt: Alle Verständigungen nach SchUG §19 haben ausschließlich Informationscharakter, das heißt, auch wenn sie nicht gemacht wurden, kann ein „Nicht genügend“ in der Schulnachricht oder im Jahreszeugnis gegeben werden, wenn es sachlich einwandfrei begründet ist.

In Deutschland ist in einigen Fällen eine Fünf im Halbjahreszeugnis anscheinend schon Warnzeichen genug.


Aufsteigen mit einer Fünf?

In Österreich ist das Aufsteigen mit einem „Nicht genügend“ gemäß § 25 Abs. 2SchUG möglich.

„§ 25. (1) Ein Schüler ist zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe berechtigt, wenn er die Schulstufe erfolgreich abgeschlossen hat. Eine Schulstufe ist erfolgreich abgeschlossen, wenn das Jahreszeugnis in allen Pflichtgegenständen eine Beurteilung aufweist und in keinem Pflichtgegenstand die Note „Nicht genügend“ enthält. Eine Schulstufe gilt auch dann als erfolgreich abgeschlossen, wenn bei Wiederholen von Schulstufen das Jahreszeugnis in einem Pflichtgegenstand die Note „Nicht genügend“ enthält und dieser Pflichtgegenstand vor der Beurteilung der Schulstufe zumindest mit“Befriedigend“ beurteilt wurde.
(2) Ein Schüler ist ferner zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe berechtigt, wenn das Jahreszeugnis zwar in einem Pflichtgegenstand die Note „Nicht genügend“ enthält, aber
a) der Schüler nicht auch schon im Jahreszeugnis des vorhergegangenen Schuljahres in demselben Pflichtgegenstand die Note „Nicht genügend“ erhalten hat,
b) der betreffende Pflichtgegenstand – ausgenommen an Berufsschulen -in einer höheren Schulstufe lehrplanmäßig vorgesehen ist und
c) die Klassenkonferenz feststellt, daß der Schüler aufgrund seiner Leistungen in den übrigen Pflichtgegenständen die Voraussetzungen zur erfolgreichen Teilnahme am Unterricht der nächsthöheren Schulstufe im Hinblick auf die Aufgaben der nächsthöheren Schulstufe aufweist.


Blauer Brief und Aufsteigen bei beabsichtigtem Schulwechsel

Was ist bei einem beabsichtigten Wechsel des Schultyps? Also von der AHS in eine BHS (wie zum Beispiel eine HAK oder eine HTL)? Ist – so wie bei uns – der Blaue Brief in der 8. Schulstufe AHS eingetrudelt und ein Schulwechsel in eine BHS beabsichtigt, dann solltet ihr euch die Aufnahmekriterien der künftigen Schule genau anschauen. Unsere „Wunsch-Schule“ schreibt zum Beispiel:

AHS: Jahreszeugnis der 4. Klasse AHS mit folgenden Voraussetzungen:
– Positives Jahreszeugnis der 4. Klasse AHS
– Hinweis: ein Nicht genügend in den Fächern Latein, Altgriechisch sowie Geometrisch Zeichnen ist kein Problem!

Was ein Glück! Es betrifft in unserem Fall nämlich tatsächlich Latein.
Zum Lernen im speziellen Fall von Latein siehe: Latein: Vokabel nachhaltig lernen, Lernstrategien und Hilfsmittel


Klasse wiederholen oder Schule wechseln als Total-Versagen?

Nein! Manchmal kann die Wiederholung einer Klasse ein wahrer Segen für das Kind sein! Es ist keine Schande, eine Klasse zu wiederholen! Siehe dazu auch weiter unten Mögliche Konsequenzen besprechen.

Manchmal ist auch ein Wechsel der Schule unumgänglich. Denn nichts frustriert ein Kind nachhaltig, als immer und immer wieder „am Abgrund“ zu herum zu schlittern. Und ganz ehrlich: Nicht jedes Kind muss ins Gymnasium gehen! In einer anderen Schule wird es möglicherweise aufblühen und deutlich glücklicher sein!


Wie sollen Eltern reagieren?

Der Blaue Brief ist eine Warnung – und kein Urteil! Er wird meist verschickt, um die Eltern – und mit ihnen auch den/die Schüler*in rechtzeitig „wachzurütteln“. Meist bleibt noch genügend Zeit, um die Kurve dennoch zu kratzen!
Demnach sollten Eltern nach dem Eintreffen eines Blauen Briefes gelassen und besonnen reagieren:


Gelassen bleiben

Zunächst gilt es, gelassen zu bleiben. Denn es ist wie gesagt „nur“ eine Warnung. Also am besten etliche Male tief durchatmen und den Blauen Brief einfach mal zur Kenntnis nehmen. Oft kommt er ja auch nicht ganz überraschend daher. Je weniger die Eltern und Erziehungsberechtigten „ausflippen“, desto ehrlicher können auch die folgenden Schritte begangen werden.


Zuversicht ausdrücken und hinter dem Kind stehen

Für das Kind ist so ein Blauer Brief natürlich ein Schlag vor den Bug und verunsichert stark. Wenn hier Eltern nur schimpfen und zetern, verzweifeln und/oder den Druck auf das Kind stark erhöhen, machen sie die Situation nur noch schlimmer.

Eltern sollten dem Kind unbedingt das Gefühl geben, trotzdem OK zu sein und geliebt zu werden! Denn elterliche Zuneigung darf nicht vom Schulerfolg abhängen!

Ihr solltet dem Kind den Rücken stärken, hinter ihm stehen und Zuversicht ausdrücken! Gemeinsam schaffen wir das! Wir stehen das gemeinsam durch! Wir sind an deiner Seite und helfen, wenn gewünscht!


Sich mit der betreffenden Lehrperson in Verbindung setzen

Eltern bzw. Erziehungsberechtigte sollten sich auf jeden Fall – wie im Brief dezidiert aufgefordert – mit der betreffenden Lehrperson in Verbindung setzen. Er oder sie weiß sehr gut über die aktuelle Situation Bescheid und hat auch ein gutes Gefühl dafür, welche Maßnahmen hilfreich sein könnten. Braucht es Nachhilfe? Oder reicht das gewissenhafte Erledigen der Hausaufgaben und bessere Mitarbeit im Unterricht? Reicht es, wenn zu Hause spezielle Lücken nachgearbeitet werden? Vielleicht kann die Note im betreffenden Fach auch mit einem Referat, einer Hausarbeit oder einer anderen Leistung verbessert werden.

Wichtig: Ihr solltet dabei besser nicht auf den nächsten Elternsprechtag warten, sondern lieber umgehend ein Gespräch in der Sprechstunde oder per Mail suchen.


Gründe eruieren

Gemeinsam solltet ihr ganz offen die Gründe eruieren. Ist es nur Faulheit? Ist nur ein Schulfach betroffen? Oder sind es gleich mehrere? Steckt mehr dahinter? Vielleicht allgemeine Konzentrationsprobleme? Oder gar Angst oder Mobbing?

WICHTIG! Zu Mobbing siehe auch: Hilfe mein Kind wird gemobbt! und Mobbing: Do’s und Dont’s für Eltern


Maßnahmen und mögliche Konsequenzen besprechen

Gemeinsam solltet ihr dann auch die Maßnahmen besprechen und beschließen.
Das kann sein:

  • verstärktes Lernen und Üben (am besten mit konkretem Lernplan – schriftlich festgehalten!),
  • eine Lerngruppe mit Mitschüler*innen,
  • Nachhilfe (online oder offline) oder auch
  • „Aushalten der negativen Note“. Denn – wie gesagt – in manchen Fällen kann man trotz negativer Note aufsteigen. Ob das jedoch im individuellen Fall wirklich Sinn macht, solltet ihr gründlich erörtern.

Meist bleibt aber genug Zeit, um sich nochmal anzustrengen und die Versetzung trotzdem zu schaffen.

Aber auch mögliche Konsequenzen sollten offen besprochen werden:

  • Nachprüfung: Das Kind bzw. der/die Jugendliche kann auch im Herbst zu einer Nachprüfung antreten.
  • Wiederholung des Schuljahres: Wie gesagt: Das Wiederholen eines Schuljahres ist KEINE Schande! Vielleicht kennt ihr auch Personen aus der eigenen Familie oder dem Bekanntenkreis, die eine Klasse wiederholt haben. Erzählt es! Und zeigt, dass diese Person trotzdem ihren Weg gegangen ist. Vielleicht will diese Person ja auch selbst erzählen, wie es ihr damals ergangen ist?

Fazit: Was wir getan haben

„Unser“ Blauer Brief kam nicht überraschend. Es war abzusehen. Ich verbuche es auf die Corona-Pandemie. Und dass da eben in dieser Zeit im Rahmen des Distance Learnings einiges auf der Strecke geblieben ist. Gleichzeitig wurde aber versucht, trotzdem den Lehrplan „durchzudrücken“. Aber Latein kann man eben nicht wirklich autodidakt lernen – schon gar nicht in der Pubertät. Außer natürlich, es handelt sich um eine*n höchstmotivierte*n Schüler*in. Aber ein derartiges Exemplar wohnt zumindest nicht unter unserem Dach.

Was haben wir also getan? Freilich gelernt. Aber die Lücken waren zu groß. Und jede*r, der/die schon mal in Latein gescheitert ist, weiß, was das bedeutet. Also haben wir – Eltern und Kind – beschlossen, es gemeinsam „auszuhalten“. Zumal Herr Sohn ohnehin einen Schulwechsel vom Gymnasium an die HAK (Handelsakademie) plant. Denn diese Schule entspricht sowohl dem eigenen Gefühl, wie auch den Ergebnissen des Talentechecks nach eher seinen Neigungen und schließt ebenfalls mit der Matura ab. Und wie oben bereits angeführt, sieht dieser Schultyp großzügig über einen Fünfer in Latein hinweg – weil’s für diese Schule einfach nicht relevant ist. (Ein BORG tut das übrigens auch!)

Wir lernen aber trotzdem noch mit – damit die Lateinstunden und die noch ausständigen Lateinschularbeiten nicht zum kompletten Desaster verkommen. Denn das ist sonst enorm frustrierend für das Kind! Aber der Lehrer weiß Bescheid, dass wir hier keine Nachhilfestunden investieren und auch keine Förderstunden in Anspruch nehmen. Wir spielen mit offenen Karten. Und wir sind gerüstet für kommende negative Benotungen. Und natürlich muss Herr Sohn darauf achten, dass kein zweites Nicht genügend in einem weiteren Fach dazukommt.


Habt ihr noch weitere Tipps und Erfahrungen mit dem Blauen Brief?
Wie habt ihr reagiert?
Ich freue mich über eure Kommentare!


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