Wenn Väter in Karenz gehen, dann finde ich das wirklich grenzgenial! Wenn sie in dieser Zeit nebenbei etwas arbeiten wollen, dann bitte aufgepasst (gilt selbstverständlich auch für dazuverdienende Mütter):
Während der Karenz gilt eine Zuverdienstgrenze von 366,33 EUR (=geringfügig) (2010)!
Ja, aber …, werden Sie sagen, für das Kinderbetreuungsgeld (KBG) gibt es doch die Zuverdienstgrenze von 16.200 EUR/Jahr (bzw. 1.200 EUR brutto/Monat). Genau, aber eben nur für das KBG. Und das ist KOMPLETT unabhängig von der Karenz. Siehe zu diesem Thema auch hier.
Ein Szenario:
Sie haben das KBG-Modell 20+4 gewählt. Die 4 Monate wird der Vater in Anspruch nehmen. Er wird einen Tag arbeiten gehen und auch von daheim aus ein bissl was arbeiten. Insgesamt verdient er in diesen 4 Monaten etwa 800 EUR/Monat.
Das passt in puncto KBG, für die Karenz ist es aber ZU VIEL!
Mein Rat: Beantragen Sie nicht Karenz, sondern Elternteilzeit!
Warum? Wenn Sie in Karenz sind und „so viel“ verdienen, befinden Sie sich im rechtsleeren Raum, da sie durch den Verdienst quasi stillschweigend die Karenz beenden. Das Kinderbetreuunggeld können Sie auch während der Elternteilzeit beziehen.
Voraussetzungen für das Recht auf Elternteilzeit sind:
- Sie sind mind. 3 Jahre ohne Unterbrechung im Betrieb beschäftigt
- der Betrieb hat mind. 21 MitarbeiterInnen
- der andere Elternteil ist nicht zur gleichen Zeit in Karenz
Details und Vorteile der Elternteilzeit siehe hier.
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