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15 Jahre Elterngeld: Mütter erledigen nach wie vor den Hauptanteil der Familienarbeit

15 Jahre Elterngeld: Mütter erledigen nach wie vor den Hauptanteil der Familienarbeit

Im Jahr 2022 wurde das Elterngeld in Deutschland 15 Jahre alt. Diese familienpolitische Maßnahme war ein Paradigmenwechsel in der deutschen Familienpolitik. Die Ziele: die Erwerbsbeteiligung von Müttern zu stärken und die partnerschaftliche Aufteilung der Kinderbetreuung und Hausarbeit zu verbessern. Eine neue Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) zeigt aber: Nicht alle Ziele wurde so wie erhofft erreicht. Und nicht alle Erfolge wirken über die Elternzeit von Müttern und Vätern hinaus.


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Voraussichtliche Lesedauer: 9 Minuten


Elterngeldstudie: Frauen nach wie vor benachteiligt


Elterngeld: Rahmenbedingungen und Ziele

Das Elterngeld ist eine Einkommensersatzleistung in Höhe von etwa 67 Prozent des vorgeburtlichen Einkommens. Es beträgt mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro pro Monat und wird dem betreuenden Elternteil für bis zu zwölf Monate nach der Geburt des Kindes gezahlt. Eine Besonderheit besteht darin, dass Eltern zwei zusätzliche Elterngeldmonate erhalten, wenn beide Elternteile mindestens zwei Monate Elterngeld beziehen.

Seit dem 1. Juli 2015 besteht mit der Einführung des ElterngeldPlus außerdem die Möglichkeit, den halben Elterngeldbetrag über die doppelte Dauer zu beziehen. Zudem gewährt ein Partnerschaftsbonus vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn beide Elternteile im Anschluss teilzeiterwerbstätig sind.

Die Ziele des Elterngeldes beinhalten, dass sich Familien ohne finanzielle Sorgen der Betreuung ihrer Kinder im ersten Lebensjahr widmen können. Weiterhin soll es die wirtschaftliche Selbständigkeit beider Elternteile stärken und die Erwerbsbeteiligung von Müttern fördern. Das Elterngeld hat aber auch gleichstellungspolitische Ziele: Es soll Anreize für Väter erhöhen, sich aktiv an der Sorgearbeit für die Kinder zu beteiligen.

Über das Elterngeld hinaus haben beide Elternteile Anspruch auf insgesamt drei Jahre Elternzeit. Jenseits der Elterngeldmonate ist diese Zeit jedoch unbezahlt.


Ergebnisse der Elterngeld-Studie

Die gesetzliche Grundlage für das Elterngeld ist geschlechtsneutral formuliert und lässt offen, wie sich Elternteile die Bezugsmonate aufteilen. Doch Mütter und Väter nehmen das Elterngeld sehr unterschiedlich in Anspruch. Und das hat Auswirkungen:

Väter beziehen häufiger Elterngeld, …

Seit Einführung des Elterngeldes ist bei Müttern von Kindern unter drei Jahren zwar die Erwerbsbeteiligung von 43 auf 56 Prozent angestiegen. Auch verdoppelte sich der Anteil von Vätern, die Elterngeld beziehen, und liegt heute bei 43 Prozent. „Ein merklicher Erfolg“, betont Dr. Sophia Schmitz vom Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB). Doch neben diesen messbaren Erfolgen zeigt sich in der neuen Studie, dass weiterhin nur etwa jeder zehnte Vater mehr als die zwei „Vätermonate“ in Anspruch nimmt.


… aber meist nur zwei Monate gemeinsam mit der Partnerin


… und das bedeutet:

Väter übernehmen kaum alleinige Verantwortung für die Kinderbetreuung

Weil die meisten Väter parallel mit ihren Partnerinnen in Elternzeit sind, ist eine alleinige Verantwortung der Väter für die Kinderbetreuung nach wie vor selten. Und auch wenn sich Väter mit mehr als zwei Monaten Elterngeldbezug dauerhaft etwas stärker einbringen, leisten Mütter weiterhin das Gros der Kinderbetreuung und Hausarbeit.

Auswertung der Elterngeldstudie

Wenn Väter Elterngeld beziehen, tun sie das meistens auch im ersten Lebensmonat des Kindes: Für 2019 geborene Kinder waren dies 43 Prozent der Väter. Dabei überschneidet sich der Elterngeldbezug von Vätern meist mit dem Bezug der Mütter.

Ab dem dritten Lebensmonat beziehen hauptsächlich Mütter Elterngeld. Im 13. und 14. Lebensmonat des Kindes ist der Anteil der Väter mit alleinigem Bezug mit etwa 20 Prozent am höchsten.


Nur Mütter nutzen die unbezahlte Elternzeit

Viele Mütter nutzen nach dem Auslaufen ihres Elterngeldanspruchs weiter unbezahlte Elternzeit, die sie wiederum gemeinsam mit dem Partner verbringen.


Andauernde Geschlechterunterschiede bei Kinderbetreuung und Hausarbeit

Mütter investieren nach wie vor wesentlich mehr Zeit für die Kinderbetreuung und Hausarbeit als Väter:

Bei dieser Auswertung wird jeweils die Zeitverwendung für Eltern mit Geburten in den früheren Jahren nach Einführung des Elterngeldes (2007-2013) und danach (2014-2017) gegenübergestellt.

… und dabei ist es egal, ob Väter GAR KEINE oder NUR 2 MONATE Elternzeit genommen haben

Besonders ins Auge sticht, dass es die Beteiligung der Väter KEINEN Unterschied macht, ob sie gar keine Elternzeit oder bis zu zwei „Vätermonate“ genommen haben: In beiden Konstellationen wenden sie durchschnittlich etwa zweieinhalb Stunden für Kinderbetreuung und knapp eine Stunde für Hausarbeit auf.

Dass die für Hausarbeit und Kinderbetreuung investierte Zeit der Mütter dennoch sinkt, könnte am Ausbau der öffentlich geförderten Kindertagesbetreuung sowie am Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz ab dem zweiten Lebensjahr seit dem Jahr 2013 liegen.

Eine weniger ungleiche Arbeitsteilung sieht man nur bei Paaren, in denen Väter mindestens drei Monate Elternzeit genommen haben. Zwar ist auch hier der Zeitaufwand der Mütter größer, allerdings beteiligen sich die Väter deutlich stärker, insbesondere bei der Kinderbetreuung.

„Über die ersten Lebensmonate des Kindes hinaus sind seit Einführung des Elterngeldes kaum weitere Fortschritte bei der Aufteilung der Familienarbeit zu erkennen“, fasst Dr. Mathias Huebener vom BiB die Ergebnisse zusammen.


Karrierenachteile von Müttern auf dem Arbeitsmarkt bleiben bestehen

Ein Ziel des Elterngeldes ist es, die Erwerbsbeteiligung von Müttern zu erhöhen. Auch dank anderer familienpolitischer Maßnahmen wie dem Kita-Ausbau kehren Mütter seit Elterngeldeinführung häufiger und früher nach der Geburt wieder in den Arbeitsmarkt zurück.

Aber auch auf dem Arbeitsmarkt bleiben Ungleichheiten bestehen: Trotz gestiegener Erwerbsbeteiligung erfahren Mütter nach der Elternzeit teilweise Karrierenachteile. Die Studie belegt dies an Einbußen in ihrem Berufsprestige. Dagegen zeigen sich bei Vätern – auch nach längeren Elternzeiten – eher Anstiege im Berufsprestige. „Hier wird deutlich, wie wichtig es ist, sich auch das Berufsprestige anzuschauen“, sagt Dr. Uta Brehm vom BiB.

Auswertung der Elterngeldstudie: Entwicklung Berufsprestige


Abbildung 4 stellt die Entwicklung des Berufsprestiges zwischen der Familiengründung und drei Jahre nach dem Erwerbswiedereinstieg dar. Sie vergleicht Mütter und Väter, die entweder gar nicht oder vergleichsweise kurz in Elternzeit waren, mit jenen mit längeren Elternzeiten. Bei Müttern werden Elternzeiten bis zu zwölf Monaten und bei Vätern bis zu zwei Monaten als kurz definiert.


Väter mit höherem Berufsprestige nehmen eher längere Elternzeiten

Abbildung 4 zeigt zunächst, dass Väter mit höherem Berufsprestige eher längere Elternzeiten nehmen. Bei den Müttern zeigt sich eher das Gegenteil. Möglicherweise konsumieren Mütter mit einer höheren Erwerbsorientierung eher kürzere Elternzeiten.


Geringeres Berufsprestige bei Müttern, höheres Berufsprestige bei Vätern

Die große Ungleichheit zeigt sich vor allem bei der Entwicklung des Berufsprestiges: unabhängig von der Länge der Elternzeit SINKT es bei Müttern drei Jahre nach dem Wiedereinstieg im Vergleich zum Wert vor der Geburt. Bei Vätern ist es anders: Sie verzeichnen Anstiege im Berufsprestige, gerade jene mit längeren Elternzeiten.


Fazit: es bleibt ungerecht

Trotz der starken Zunahme in der Nutzung des Elterngeldes durch Väter zeigen sich kaum Zuwächse in ihrer Beteiligung an der Kinderbetreuung und Hausarbeit. Eine weniger ungleiche Arbeitsteilung lässt sich nur bei den Paaren beobachten, in denen der Elterngeldbezug von Vätern über die beiden „Vätermonate“ hinausgeht. Dies trifft allerdings nur auf zehn Prozent aller Paare zu.

Karriereverläufe von Müttern und Vätern nach der Geburt verlaufen weiterhin sehr unterschiedlich, traditionellere
Geschlechterrollen bestehen fort.

Weitere familienpolitische Maßnahmen sind nötig, zum Beispiel:

  • Erweiterung des Elterngeldes um einen Monat für den zweiten Elternteil
  • Zweiwöchige bezahlte Freistellung für Väter nach der Geburt
  • Erhöhung der paritätischen Verteilung der Elterngeldmonate beispielsweise durch Einkommensersatzleistungen, die höher ausfallen, je paritätischer die Aufteilung der Elterngeldbezüge erfolgt.
  • Familienarbeitszeit

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