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Skifahren: Helmpflicht für Kinder


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Birgit und Christine von Muttis Nähkästchen

Für alle, die uns noch nicht kennen: Hier plaudern Birgit und Christine aus dem Nähkästchen und schreiben über das (Über-)Leben mit Kindern.

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Insgesamt passieren in Österreich jährlich rund 60.000 Wintersportunfälle. Diese Zahl bleibt relativ konstant. Was steigt, ist die Intensität der Verletzungen. Daher gibt es in Österreich die Helmpflicht für Kinder bis 15 Jahre.
Mehr dazu:

Skifahren mit Kind: Helmpflicht für Kinder

Minderjährige bis zum vollendeten 15. Lebensjahr müssen auf Skipisten  einen handelsüblichen Wintersporthelm tragen. Die Helmpflicht gilt auch für das Fahren mit anderen Wintersportgeräten wie zum Beispiel Skibobs oder Rodeln.
Die Helmpflicht gilt in folgenden Bundesländern: Salzburg, Oberösterreich, Steiermark, Niederösterreich, Kärnten, Burgenland und Wien.

Das Thema Sicherheit auf den Skipisten sollte sich jedoch nicht nur auf die Helmpflicht für Kinder beschränken. Daher: Kennen Sie die zehn Pistenregeln der FIS?

10 Pistenregeln der FIS

  1. Jeder Skifahrer muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
  2. Jeder Skifahrer muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
  3. Der von hinten kommende Skifahrer muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer nicht gefährdet.
  4. Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer genügend Raum für seine Bewegungen lässt.
  5. Jeder Skifahrer, der in eine Skiabfahrt einfahren oder nach einem Halt wieder anfahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
  6. Vermeiden Sie, sich an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürtzter Skifahrer muss eine solche Stelle schnellst möglich verlassen.
  7. Ein Skifahrer, der aufsteigt oder zu Fuß abseigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.
  8. Zeichen beachten: Jeder Skifahrer muss Markierungen und Signale beachten.
  9. Hilfe: Bei Unfällen ist jeder verpflichtet, Hilfe zu leisten.
  10. Ausweispflicht: Jeder Skifahrer, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.

Alles oben genannte gilt selbstverständlich auch für SkifahrerINNEN.

Fazit: So ein Skihelm wär doch ein geeignetes Weihnachtsgeschenk!

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Hier plaudert Birgit, alias Mutti, 40+, seit 2009 aus dem Nähkästchen: Authentizitäts-Freak, selbstbewusst grauhaarig, kreativ angehaucht, völlig unperfekte Mutter. Familienblog aus dem Leben mit zwei Jungs - Mutter allein unter Männern. Mehr über Muttis Nähkästchen: About. Nix verpassen? Folgt mir via Social Media oder Newsletter.

Dieser Beitrag hat 6 Kommentare

  1. Was ich nicht verstehe: warum nur Kinder?? Erwachsene sind mindestens genauso verletzungsgefährdet und beim Autofahren ist ja auch keine Gurtpflicht für Kindern sondern für alle ….

    PS: ich fahre seit 3 Jahren nur mehr mit Helm (Snowboard, Radfahren, …)

  2. Du hat vollkommen recht!

  3. Also ich finde es sollte jedem selber überlassen werden ob er einen Helm trägt oder nicht, es gibt ja auch keine Helmpflicht für Radfahrer.
    Aber jeder sollte sich selbst ins Gewissen rufen, dass er sich so selbst gefährdet.
    Wenn ich überlege das ich manchmal mit dem Snowboard 50-60 Km/h fahre ohne ohne wirklich beabsichtigt schnell zu fahren. Ich fahre selber nur noch mit Helm und auch allen anderen Protektoren.

  4. Kleiner Nachtrag: Hab grad gelesen, dass die Helmpflicht nun in allen Bundesländern außer Tirol und Vorarlberg besteht.

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